
Gewinnherausgabe für „Medienopfer“ nach Schweizer Vorbild? – Kein Modell für das deutsche Presserecht
Das Kantonsgericht Zug hat einer ehemaligen Politikerin einen Anspruch auf Gewinnherausgabe gegen eine große Boulevardzeitung zugesprochen, weil diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hatte. Eine solche Form der Entschädigung bzw. des Schadensersatzes kennt das deutsche Presserecht nicht. Und die Entscheidung aus der Schweiz bietet auch keinen Anlass, einen derartigen Anspruch zukünftig in Deutschland zu etablieren. Der Schweizer …