
BGH: Verlage können inhaltsleere presserechtliche Informationsschreiben stoppen
Der BGH hat am 15. Januar 2019 entschieden, dass die Zusendung von presserechtlichen Informationsschreiben jedenfalls dann unzulässig ist, wenn diese keine Informationen in Bezug auf eine etwaige Persönlichkeitsrechtsverletzung enthalten und der Verlag zuvor darum gebeten hatte, keine derartigen Schreiben mehr zu erhalten (Az.: VI ZR 506/17). Der Sachverhalt Zahlreiche Kanzleien, die Unternehmen und Personen vertreten, …