Haftung für Algorithmus: Bräustüberl vs. Google
Zahlreiche Medien berichten über einen von Dr. Thomas Glückstein betreuten Rechtsstreit gegen Google. In dem Verfahren geht es um die Haftung von Google für seinen Algorithmus. Dabei ist auch die Grundsatzfrage zu entscheiden, ob Klagen gegen US-Internetkonzerne wie Google in Deutschland zugestellt werden können: Spiegel online, 15.07.2019: Bräustüberl versus Google – Wirt wehrt sich gegen …