Simply The Fälschung: Rechtswidrige Werbemaßnahmen für Tribute Shows

Autor
Marco Jung, LL.M.
Marco Jung, LL.M. Rechtsanwalt Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Tribute Shows, bei denen Sänger und Darsteller im Gewand äußerst prominenter Musiker wie Elvis Presley oder Freddy Mercury daherkommen, erfreuen sich nicht nur in Las Vegas größter Beliebtheit. Auch hierzulande machen derlei Aufführungen gute Geschäfte. Aufpassen sollten geneigte Produzenten aber sicherlich bei der Bewerbung des Ganzen. Denn auch wenn die Kunstfreiheit für die Interessen der Produzenten streitet, geht nicht jede Abwägung zu deren Gunsten aus.

Der Sachverhalt

In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln hat sich nun Tina Turner gegen die COFO Entertainment GmbH & Co. KG durchgesetzt. Diese hatte in ihrer Plakatwerbung den Bogen nach Ansicht des Gerichts überspannt. Denn obwohl in der Show „Simply The Best – Die Tina-Turner-Story“ zweifelsohne nicht die echte Tina Turner, sondern eine rund 50 Jahre jüngere, aber dennoch täuschend Turner-hafte Sängerin namens Coco Fletcher auftrat, warb COFO lediglich mit dem Titel der Show und einem Bild der jungen Darstellerin im Turner-Outfit.

Die Entscheidung

Hier sah das Gericht nun die Persönlichkeitsrechte Tina Turners verletzt, denn es kämen drei Elemente zusammen, die zu einer Verwechslungsgefahr und damit dem möglichen Irrglauben führen könnten, die US-Diva sei in der angepriesenen Show persönlich zu erleben: Erstens lebt Tina Turner noch. Zweitens steht ihr Name groß auf dem Plakat. Und drittens ist auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double. Und auch bei derlei „Look-Alikes“ greift im Grundsatz das Persönlichkeitsrecht.

Lehren für die Praxis

Den Produzenten von Tribute Shows sei daher geraten, dem Plakat zumindest einen klarstellenden Hinweis zuzufügen. COFO wird dies nun mit der Aufnahme des Zusatzes „Starring Dorothea Coco Fletcher“ tun. Sicherer wäre es wohl noch, klarzustellen, dass Ms. Fletcher „als Tina Turner“ auftritt.

Die Entscheidung erging am 22. Januar 2020 unter dem Aktenzeichen 28 O 193/19 und ist noch nicht rechtskräftig. Ob COFO Berufung einlegen wird, ist noch nicht entschieden. Die Entscheidungsgründe stehen im Übrigen auch noch aus. Hier geht es zur Pressemitteilung des Landgerichts Köln.

Weitere Blogeinträge

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Die Umsetzungsfrist der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Bis dahin hätte ein deutsches Gesetz die Vorgaben der Richtlinie (siehe unseren Blogbeitrag hierzu) in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Umsetzungsfrist hat die Bundesregierung nun verpasst und eine Umsetzung wird erst 2027 erwartet. Für Arbeitgeber bedeutet dies allerdings nicht, dass die Vorgaben …

Mehr erfahren
Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Bei vielen äußerungsrechtlichen Streitigkeiten stellt sich die Frage: Ist die betroffene Person erkennbar oder nicht? Und: Für wen ist sie erkennbar? Dabei gibt es vielfache Erscheinungsformen: Die Erwähnung von Alter, Beruf, Wohnort oder die Nennung des Unternehmens, in dem der Betroffene arbeitet, die Verwendung von verfremdeten Namen oder Namenskürzeln oder die Abbildung eines Fotos, das …

Mehr erfahren
LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

Die Kanzlei LAUSEN wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2026“ ausgezeichnet. Im aktuellen Ranking zählt unsere Kanzlei im Bereich Medien- und Presserecht zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Besonders freuen wir uns darüber, in der Kategorie „überregional“ als eine von nur vier ausgezeichneten Kanzleien bundesweit geführt zu werden. Die Auszeichnung bestätigt unsere langjährige …

Mehr erfahren