Kommt die große Musik-Rechnung für Sixt, Avis & Co.?

Autor
Dr. Lorenz Haidinger
Dr. Lorenz Haidinger Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Profil ansehen

[Update vom 16.04.2020: Das Verfahren wurde mittlerweile durch den EuGH entschieden: Keine große Musik-Rechnung für Sixt, Avis & Co.]

Es könnte teuer werden für Mietwagenanbieter wie Sixt oder Avis. Der EuGH verhandelt gegenwärtig, ob die Vermieter von Mietwagen eine öffentliche Wiedergabe von Musik vornehmen und hierfür eine Lizenz erwerben müssen. Klingt abwegig? Der Schwedische Oberste Gerichtshof hat genau diese Frage dem EuGH vorgelegt und der Generalanwalt beim EuGH hat seinen Schlussantrag veröffentlicht (Schlussantrag vom 15.01.2020 – C-753/18).

Der Sachverhalt

Die Schwedischen Verwertungsgesellschaften STIM und SAMI haben gegen zwei Mietwagenanbieter geklagt, da beide Anbieter Musik rechtswidrig öffentlich wiedergegeben hätten. Beide Anbieter hätten mit Radiogeräten ausgestattete Fahrzeuge über einen kürzeren Zeitraum der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt und keine Lizenz von STIM und SAMI erworben. Darin läge eine Verletzung von Urheberrechten der Komponisten und Textdichter beziehungsweise von Leistungsschutzrechten der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller.

Der Schlussantrag

Der Generalanwalt beim EuGH sieht in der Vermietung von mit Radiogeräten ausgestatteten Fahrzeugen keine öffentliche Wiedergabe. Es fehle an einer Wiedergabehandlung der Mietwagenanbieter. Die Wiedergabehandlung sei von einer bloßen Bereitstellung technischer Ausrüstungen zu unterscheiden. Die Mietwagenanbieter stellten ihren Kunden lediglich Fahrzeuge zur Verfügung, die von den Herstellern mit Radiogeräten ausgestattet worden sind. Die Mietwagenanbieter würden aber in keiner Weise unmittelbar in Bezug auf die Werke oder Tonträger tätig. Eine öffentliche Wiedergabe werde ausschließlich von den Rundfunkanstalten vorgenommen, deren Programm durch die Radiogeräte empfangen werden kann.

Auswirkungen für die Praxis

Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH sich der Meinung des Generalanwalts anschließen wird. Anders als teilweise behauptet wird, gibt es keine feste Regel, wonach der EuGH der Meinung des Generalanwalts folgt. Sollte der EuGH tatsächlich eine andere Meinung als der Generalanwalt vertreten, ist davon auszugehen, dass auch die deutschen Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL bei Mietwagenanbietern vorstellig werden.

Weitere Blogeinträge

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Die Umsetzungsfrist der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Bis dahin hätte ein deutsches Gesetz die Vorgaben der Richtlinie (siehe unseren Blogbeitrag hierzu) in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Umsetzungsfrist hat die Bundesregierung nun verpasst und eine Umsetzung wird erst 2027 erwartet. Für Arbeitgeber bedeutet dies allerdings nicht, dass die Vorgaben …

Mehr erfahren
Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Bei vielen äußerungsrechtlichen Streitigkeiten stellt sich die Frage: Ist die betroffene Person erkennbar oder nicht? Und: Für wen ist sie erkennbar? Dabei gibt es vielfache Erscheinungsformen: Die Erwähnung von Alter, Beruf, Wohnort oder die Nennung des Unternehmens, in dem der Betroffene arbeitet, die Verwendung von verfremdeten Namen oder Namenskürzeln oder die Abbildung eines Fotos, das …

Mehr erfahren
LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

Die Kanzlei LAUSEN wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2026“ ausgezeichnet. Im aktuellen Ranking zählt unsere Kanzlei im Bereich Medien- und Presserecht zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Besonders freuen wir uns darüber, in der Kategorie „überregional“ als eine von nur vier ausgezeichneten Kanzleien bundesweit geführt zu werden. Die Auszeichnung bestätigt unsere langjährige …

Mehr erfahren