
Fristlose Kündigung wegen „geheimnisvollen Geräuschs“
Eine Bürokauffrau ruft während ihrer Mittagspause mehrfach bei einem lokalen Radiosender an, um an dem Gewinnspiel „Das geheimnisvolle Geräusch“ teilzunehmen. Ein Anruf kostet 0,50 Euro. Die Mitarbeiter dürfen die Telefonanlage für private Anrufe nutzen. Der Anruf kostenpflichtiger Sondernummern ist weder genehmigt, noch ausdrücklich verboten. Der Geschäftsführer entdeckt auf der Telefonrechnung 37 Anrufe der Mitarbeiterin bei der …