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Neues BAG-Urteil: 30% Nachtzuschlag für Zeitungszusteller!

Neues BAG-Urteil: 30% Nachtzuschlag für Zeitungszusteller!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein weiteres Grundsatzurteil zur Vergütung und zum Nachtzuschlag für Zeitungszusteller gefällt: Zum einen hat das BAG mit Urteil vom 25. April 2018 die Verfassungsmäßigkeit der mittlerweile außer Kraft getretenen Übergangsregelung für Zeitungszusteller nach § 24 Abs. 2 MiLoG a.F. bestätigt. Danach war der Mindestlohn für Zeitungszusteller seit 2015 schrittweise angehoben worden. …

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Crowdworking – zu schön, um wahr zu sein? Lausen Rechtsanwälte goes mcbw!

Crowdworking – zu schön, um wahr zu sein? Lausen Rechtsanwälte goes mcbw!

Beim Crowdworking kann der Auftraggeber auf eine Armee von freien Kreativen zurückgreifen, die gemeinsam an seinem Auftrag arbeiten. Doch lassen sich damit auch rechtliche Klippen wie Scheinselbständigkeit, Mindestlohn und Künstlersozialabgabe umschiffen? Erlangt der Auftraggeber wirklich alle Rechte an den Werken, ohne Designer angemessen vergüten oder nennen zu müssen? Zu diesen und anderen spannenden Fragen möchten …

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Mindestlohn steigt ab 2017 vermutlich auf 8,85 Euro!

Mindestlohn steigt ab 2017 vermutlich auf 8,85 Euro!

Bis zum 30. Juni 2016 entscheidet die Mindestlohnkommission erstmals über eine Anpassung des Mindestlohns. Laut Tagesspiegel ist nach den jüngsten Tarifabschlüssen mit einer Erhöhung um rund 4% auf 8,85 Euro zu rechnen. Die Erhöhung würde ab dem 1. Januar 2017 gelten.

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Neuer Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) in Kraft

Neuer Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) in Kraft

Seit dem 1. April 2016 ist der neue „Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS)“ in Kraft. Die Neufassung des TV FFS bringt einige für die Film- und Fernsehproduktion wichtige Änderungen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. Der TV FFS hat große praktische Bedeutung für die Anstellungsverträge mit Filmschaffenden. Die Neufassung …

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Der neue „gelbe Zettel“

Der neue „gelbe Zettel“

Ist ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig erkrankt, muss er dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen – im Volksmund aufgrund der Farbe der einheitlichen Vordrucke auch als „gelber Zettel“ bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es nun neue Mustervordrucke, die den Bezug von Krankengeld erleichtern sollen und dem Arbeitgeber mehr Planungssicherheit geben. Wenn …

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