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Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil IV: Form der Auskunft

Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil IV: Form der Auskunft

Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 7. Juni 2021 hat den Auskunftsanspruch des § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG) neu ausgestaltet: Mindestens einmal pro Jahr ist nunmehr seitens des Vertragspartners im Falle der entgeltlichen Einräumung eines Nutzungsrechts gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern Auskunft zu erteilen über den Umfang der Werknutzung …

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Wirksamer Verzicht auf Urhebernennung in AGB

Wirksamer Verzicht auf Urhebernennung in AGB

Nach § 13 UrhG hat jeder Urheber einen Anspruch darauf, dass er namentlich in Zusammenhang mit der Nutzung seines Werkes genannt wird. Dies möchten Nutzer des Werkes häufig vermeiden, da die Nennung des Namens den künstlerischen Ausdruck des Werkes oder des mit dem Werk versehenen Produkts stören könnte. Daher streben die Nutzer häufig eine Vereinbarung …

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Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil III: Inhalt der Auskunftspflicht

Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil III: Inhalt der Auskunftspflicht

Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 7. Juni 2021 hat den Auskunftsanspruch des § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG) neu ausgestaltet: Mindestens einmal pro Jahr ist nunmehr seitens des Vertragspartners im Falle der entgeltlichen Einräumung eines Nutzungsrechts gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern Auskunft zu erteilen über den Umfang der Werknutzung …

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Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil II: Ausnahmen von der Auskunftspflicht

Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil II: Ausnahmen von der Auskunftspflicht

Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 7. Juni 2021 hat den Auskunftsanspruch des § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG) neu ausgestaltet: Mindestens einmal pro Jahr ist nunmehr seitens des Vertragspartners im Falle der entgeltlichen Einräumung eines Nutzungsrechts gegenüber Urhebern und ausübenden Künstlern Auskunft zu erteilen über den Umfang der Werknutzung …

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Die neuen Auskunftspflichten nach § 32d und § 32e UrhG – Teil I: Auskunftsberechtigte und -verpflichtete

Die neuen Auskunftspflichten nach § 32d und § 32e UrhG – Teil I: Auskunftsberechtigte und -verpflichtete

Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 7. Juni 2021 hat in Umsetzung der „Digital Single Market“ (DSM)- Richtlinie (Richtlinie [EU] 2019/790) den Auskunftsanspruch des § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG) neu ausgestaltet: Mindestens einmal pro Jahr ist nunmehr seitens des Vertragspartners im Falle der entgeltlichen Einräumung eines Nutzungsrechts gegenüber Urhebern …

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