Der Text und Data Mining Vorbehalt: Technische Umsetzung der Maschinenlesbarkeit
Nach § 44b Absatz 3 Satz 1 UrhG kommt die gesetzliche Ausnahme des Text- und Data-Mining („TDM“) für die Vervielfältigung rechtmäßig zugänglicher Werke nur dann zur Anwendung, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht ausdrücklich vorbehalten hat (Text- und Data-Mining für nicht-kommerzielle Forschung nach § 60d UrhG lässt sich dagegen nicht verhindern). Bei online zugänglichen Werken hat …