Reminder: Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG
Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Abs. 1 HinSchG für alle Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat zwar bereits am 2. Juli 2023 in Kraft. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten galt bislang aber die Pflicht zur Einrichtung einer internen …