BGH verweist Klage von Rechteinhabern zur Frage der Haftung einer Sharehosting-Plattform an den EuGH
Der BGH hat in seiner mündlichen Verhandlung am 20. September 2018 in den durch Lausen Rechtsanwälte in den Instanzen betreuten Verfahren einer Gruppe von Rechteinhabern (darunter Verlage, Musiklabel, die GEMA und ein Filmverleih) gegen die Sharehosting Plattform uploaded.net entschieden, dem EuGH eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Haftung von Plattformen zur Vorabentscheidung vorzulegen. …