BGH: Öffentliches Informationsinteresse an einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann identifizierende Bildberichterstattung rechtfertigen
Der BGH hat entschieden, dass die Presse im Rahmen der Berichterstattung über ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zwei bisher nicht öffentlich bekannte Verfahrensbeteiligte in identifizierender Form abbilden darf, wenn an dem Verfahren ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse besteht. Auch wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handele, könne das rechtswidrigen Verhalten der beiden Personen etwa wegen seiner Art, …