Wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema “The destruction of copyright” im Journal of Intellectual Property Law and Practice

Wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema “The destruction of copyright” im Journal of Intellectual Property Law and Practice

Autor
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M. Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Viele Internetdienste speisen ihr Angebot heutzutage aus Material, welches ihnen von ihren Nutzern frei zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzer werden zur Hauptquelle für die angebotenen Inhalte. Diese Plattformen sind darüber hinaus zu einem der primären Orte geworden, an dem diese Inhalte konsumiert werden. Sie konkurrieren damit direkt mit etablierten Inhalteanbietern wie Spotify, Netflix und anderen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gruppen besteht jedoch darin, dass die von den Mainstream-Plattformen angebotenen Inhalte in der Regel von den Urheberrechtsinhabern lizenziert wurden. Die durch diese Situation geschaffenen Tatsachen und die Art und Weise, wie Gerichte und Gesetzgeber in der Praxis darauf reagieren, sind Anlass für eine Analyse, (i) ob die grundlegenden Prinzipien des Urheberrechts von Gerichten und Gesetzgebern noch respektiert werden; (ii) wie diese neuen Dienste in den aktuellen Rechtsrahmen passen; (iii) welche Lücken in der Zuständigkeit geschlossen werden müssen; und (iv) welche Grundrechte, wie z. B. die Meinungsfreiheit, der freie Verkehr von Informationen und der Schutz personenbezogener Daten, ausbalanciert werden müssen, um ein ausgeglichenes Spielfeld mit fairen und gleichen Regeln für Wettbewerber zu schaffen.

Der wissenschaftliche Artikel „The destruction of copyright – are jurisprudence and legislators throwing fundamental principles of copyright under the bus?“ von Dr. Kerstin Bäcker und Dr. Ursula Feindor-Schmidt analysiert die Grundprinzipien des Urheberrechts, die in internationalen Verträgen verankert und in das EU-Recht übernommen wurden. Er wertet die Rechtsprechung des EuGH aus, die sich mit Drittanbietern befasst, die mit Online-Sharing-Plattformen vergleichbar sind, und betrachtet, wohin die Entwicklung im anstehenden YouTube/Uploaded-Fall führt. Der Artikel analysiert außerdem, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in der Richtlinie (EU) 2019/7904 (DSM-Richtlinie) und im Gesetzespaket zum Digital Services Act (DSA) zur Plattformhaftung diese Grundprinzipien berücksichtigen und gibt einen Ausblick, was vom deutschen Gesetzgeber in dieser Hinsicht zu erwarten ist.

Der Artikel ist am 17. Januar 2021 im Journal of Intellectual Property & Practice von Oxford University Press erschienen und kann hier abgerufen werden.

 

 

 

Weitere Blogeinträge

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

Nicht nur die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt für Wirbel beim Thema Entgeltgleichheit, sondern auch ein aktuelles Urteil des BAG (Urteil vom 23. Oktober 2025, Az.: 300/24). Das BAG hat entschieden, dass für die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts die Darlegung ausreichend ist, dass das Entgelt eines Kollegen des anderen Geschlechts, der die gleiche oder …

Mehr erfahren
LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

Die Kanzlei LAUSEN zählt erneut zu den führenden Kanzleien für Medien– und Presserecht im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking. Im Bereich Medien/Entertainment wird LAUSEN in Tier 2 geführt und damit wiederholt als eine der renommiertesten Kanzleien in diesem Marktsegment ausgezeichnet. Hervorzuheben ist die Platzierung im Bereich Medien/Urheberrechtliche Streitigkeiten, in dem LAUSEN zu den Top-8-Kanzleien in …

Mehr erfahren
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es in Deutschland gerne. Gespräche über Gehälter sind meist selbst innerhalb der Familie oder im Freundeskreis ein Tabu. Arbeitsverträge verpflichten Beschäftigte zur Verschwiegenheit über die Entgelthöhe. Das dürfte sich bald gravierend ändern. Die Höhe des Gehalts und insbesondere der Vergleich zwischen den Gehältern von Männern und Frauen für gleiche …

Mehr erfahren