LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

Autor
Jutta Schippan
Jutta Schippan Diplom- Kauffrau Profil ansehen

Die Kanzlei LAUSEN zählt erneut zu den führenden Kanzleien für Medien– und Presserecht im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking. Im Bereich Medien/Entertainment wird LAUSEN in Tier 2 geführt und damit wiederholt als eine der renommiertesten Kanzleien in diesem Marktsegment ausgezeichnet.

Hervorzuheben ist die Platzierung im Bereich Medien/Urheberrechtliche Streitigkeiten, in dem LAUSEN zu den Top-8-Kanzleien in Tier 1 zählt. Auch im Medien/Presse- & Verlagsrecht ist die Kanzlei erneut stark vertreten und wird in Tier 3 gelistet.

Diese Platzierungen bestätigen eindrucksvoll die hohe fachliche Spezialisierung, die strategische Beratungskompetenz sowie die kontinuierliche Wertschätzung durch Mandant:innen und Marktteilnehmer.

Wir freuen uns sehr und gratulieren unseren Anwält:innen zu ihren Platzierungen im Legal 500 Ranking.
Dr. Kerstin Bäcker – führende Partnerin
Dr. Martin Schippan – führender Partner
Dr. Lorenz Haidinger – führender Associate

Diese Auszeichnungen zeigen nicht nur die Stärke erfahrener Persönlichkeiten, sondern auch, dass sich die nächste Generation erfolgreich im Markt etabliert und bereits sichtbar profiliert hat.

Es erfüllt uns mit großer Freude, von Kolleg:innen zu den Besten gezählt zu werden.
Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die der Kanzlei ihr Vertrauen schenken!

Weitere Blogeinträge

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Bei vielen äußerungsrechtlichen Streitigkeiten stellt sich die Frage: Ist die betroffene Person erkennbar oder nicht? Und: Für wen ist sie erkennbar? Dabei gibt es vielfache Erscheinungsformen: Die Erwähnung von Alter, Beruf, Wohnort oder die Nennung des Unternehmens, in dem der Betroffene arbeitet, die Verwendung von verfremdeten Namen oder Namenskürzeln oder die Abbildung eines Fotos, das …

Mehr erfahren
LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

Die Kanzlei LAUSEN wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2026“ ausgezeichnet. Im aktuellen Ranking zählt unsere Kanzlei im Bereich Medien- und Presserecht zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Besonders freuen wir uns darüber, in der Kategorie „überregional“ als eine von nur vier ausgezeichneten Kanzleien bundesweit geführt zu werden. Die Auszeichnung bestätigt unsere langjährige …

Mehr erfahren
Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Für Eilige: Am 8. Mai 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf der Leitlinien zur Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 AI Act vorgelegt. Sie konkretisieren erstmals, was Betreiber von KI-Systemen ab dem 2. August 2026 als Deepfake oder als „Text im öffentlichen Interesse“ sichtbar kennzeichnen müssen. Betroffen ist faktisch jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt …

Mehr erfahren