Wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema “The destruction of copyright” im Journal of Intellectual Property Law and Practice

Wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema “The destruction of copyright” im Journal of Intellectual Property Law and Practice

Autor
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M. Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Viele Internetdienste speisen ihr Angebot heutzutage aus Material, welches ihnen von ihren Nutzern frei zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzer werden zur Hauptquelle für die angebotenen Inhalte. Diese Plattformen sind darüber hinaus zu einem der primären Orte geworden, an dem diese Inhalte konsumiert werden. Sie konkurrieren damit direkt mit etablierten Inhalteanbietern wie Spotify, Netflix und anderen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gruppen besteht jedoch darin, dass die von den Mainstream-Plattformen angebotenen Inhalte in der Regel von den Urheberrechtsinhabern lizenziert wurden. Die durch diese Situation geschaffenen Tatsachen und die Art und Weise, wie Gerichte und Gesetzgeber in der Praxis darauf reagieren, sind Anlass für eine Analyse, (i) ob die grundlegenden Prinzipien des Urheberrechts von Gerichten und Gesetzgebern noch respektiert werden; (ii) wie diese neuen Dienste in den aktuellen Rechtsrahmen passen; (iii) welche Lücken in der Zuständigkeit geschlossen werden müssen; und (iv) welche Grundrechte, wie z. B. die Meinungsfreiheit, der freie Verkehr von Informationen und der Schutz personenbezogener Daten, ausbalanciert werden müssen, um ein ausgeglichenes Spielfeld mit fairen und gleichen Regeln für Wettbewerber zu schaffen.

Der wissenschaftliche Artikel „The destruction of copyright – are jurisprudence and legislators throwing fundamental principles of copyright under the bus?“ von Dr. Kerstin Bäcker und Dr. Ursula Feindor-Schmidt analysiert die Grundprinzipien des Urheberrechts, die in internationalen Verträgen verankert und in das EU-Recht übernommen wurden. Er wertet die Rechtsprechung des EuGH aus, die sich mit Drittanbietern befasst, die mit Online-Sharing-Plattformen vergleichbar sind, und betrachtet, wohin die Entwicklung im anstehenden YouTube/Uploaded-Fall führt. Der Artikel analysiert außerdem, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in der Richtlinie (EU) 2019/7904 (DSM-Richtlinie) und im Gesetzespaket zum Digital Services Act (DSA) zur Plattformhaftung diese Grundprinzipien berücksichtigen und gibt einen Ausblick, was vom deutschen Gesetzgeber in dieser Hinsicht zu erwarten ist.

Der Artikel ist am 17. Januar 2021 im Journal of Intellectual Property & Practice von Oxford University Press erschienen und kann hier abgerufen werden.

 

 

 

Weitere Blogeinträge

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Die Umsetzungsfrist der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Bis dahin hätte ein deutsches Gesetz die Vorgaben der Richtlinie (siehe unseren Blogbeitrag hierzu) in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Umsetzungsfrist hat die Bundesregierung nun verpasst und eine Umsetzung wird erst 2027 erwartet. Für Arbeitgeber bedeutet dies allerdings nicht, dass die Vorgaben …

Mehr erfahren
Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Bei vielen äußerungsrechtlichen Streitigkeiten stellt sich die Frage: Ist die betroffene Person erkennbar oder nicht? Und: Für wen ist sie erkennbar? Dabei gibt es vielfache Erscheinungsformen: Die Erwähnung von Alter, Beruf, Wohnort oder die Nennung des Unternehmens, in dem der Betroffene arbeitet, die Verwendung von verfremdeten Namen oder Namenskürzeln oder die Abbildung eines Fotos, das …

Mehr erfahren
LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

Die Kanzlei LAUSEN wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2026“ ausgezeichnet. Im aktuellen Ranking zählt unsere Kanzlei im Bereich Medien- und Presserecht zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Besonders freuen wir uns darüber, in der Kategorie „überregional“ als eine von nur vier ausgezeichneten Kanzleien bundesweit geführt zu werden. Die Auszeichnung bestätigt unsere langjährige …

Mehr erfahren