Haftung für Algorithmus: Google erkennt Anspruch von Bräustüberl an (Update)

Autor
Dr. Thomas Glückstein
Dr. Thomas Glückstein Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Haftet Google für falsche Angaben des Google-Algorithmus ? Kann eine Klage gegen Google in Deutschland zugestellt werden? Das waren die entscheidenden Fragen in einem von Dr. Thomas Glückstein betreuten Fall, in dem unsere Mandantin, die bekannte Traditionsgaststätte Bräustüberl am Tegernsee, mit dem Internet-Giganten stritt.

Der Google-Algorithmus hatte für das Bräustüberl Wartezeiten von über einer Stunde am Wochenende angebeben. Als geschäftsschädigend empfand das unsere Mandantin. Da Google zu einer Korrektur der Angaben nicht bereit war, entschied sich das Bräustüberl zu einer Klage gegen Google (wir berichteten).

Am Abend vor der mündlichen Verhandlung nun die Überraschung: Google erkannte den von unserer Mandantin geltend gemachten Unterlassungsanspruch vollumfänglich an.

So wurde der Erfolg des Bräustüberls in den Medien aufgenommen:

 

Print / Internet:

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.08.2019, Politik, Seite 9 (pdf)

Frankfurter Allgemeine – faz.net, 28.08.2019: „Google ist eingeknickt“

Bild, 29.08.2019: Bayerischer Wirt serviert Google ab

Welt, 28.08.2019: Bräustüberl gegen Google: Prozess um Wartezeiten

Focus, 28.08.2019: „Das Bräustüberl hat gewonnen!“ Tegernsee-Wirt feiert Sieg über Google

Süddeutsche, 29.08.2019: „Google hat sich schön aus der Sache rausgemogelt“

Stuttgarter-Zeitung.de, 29.08.2019: Wirt vom Tegernsee gewinnt gegen Google

Der Tagesspiegel, 28.08.2019: Google droht ein Kneipenaufstand

Legal Tribune online, 29.08.2019: Google will sich nicht mit Bräust­überl streiten

RP online, 28.08.2019: Wie ein Bräustüberl-Wirt gegen Google in die Schlacht zog – und gewann

Merkur, 29.08.2019: Google gibt auf: „Das Bräustüberl hat gewonnen!“

Bayerische Staatszeitung, 28.08.2019: Bräustüberl Tegernsee feiert Sieg über Google

n-tv, 28.08.2019: Google knickt vor bayerischem Wirt ein

 

TV:

ZDF Drehscheibe, 29.08.2019: Bräustüberl gegen Google (Video, ab 22:16 min)

BR Fernsehen, 28.08.2019: Bräustüberl vs. Google (Video)

Weitere Blogeinträge

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es in Deutschland gerne. Gespräche über Gehälter sind meist selbst innerhalb der Familie oder im Freundeskreis ein Tabu. Arbeitsverträge verpflichten Beschäftigte zur Verschwiegenheit über die Entgelthöhe. Das dürfte sich bald gravierend ändern. Die Höhe des Gehalts und insbesondere der Vergleich zwischen den Gehältern von Männern und Frauen für gleiche …

Mehr erfahren
KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

Dr. Martin Schippan hält bei der Konferenz KI-X für Kommunikation in Berlin im Rahmen des Moduls „KI & Content“ eine Expert Session zum Thema „Go or No Go: Urheberrechtlich geschützte Inhalte mit KI bearbeiten”. Dienstag, 7. Oktober 2025     11:40 – 12:10 Uhr | E.03             Quadriga Campus Berlin Im Rahmen seines Vortrags schildert er die aktuelle …

Mehr erfahren
TOP Anwalt 2026: Drei LAUSEN-Anwälte für herausragende Expertise ausgezeichnet

TOP Anwalt 2026: Drei LAUSEN-Anwälte für herausragende Expertise ausgezeichnet

Wir freuen uns sehr, dass drei unserer Anwält:innen als „TOP Anwalt 2026“ für ihre herausragende Expertise empfohlen wurden: Dr. Kerstin Bäcker: Urheber- & Medienrecht Dr. Richard Hahn: Urheber- & Medienrecht Dr. Florian Sperling: Arbeitsrecht Die Auszeichnung TOP Anwalt 2026 basiert auf einer umfassenden Analyse von Mandantenbewertungen und Kollegenempfehlungen. Das F.A.Z.-Institut und QuantiQuest ermitteln auf dieser …

Mehr erfahren