Haftung für Algorithmus: Bräustüberl vs. Google

Autor
Dr. Thomas Glückstein
Dr. Thomas Glückstein Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Zahlreiche Medien berichten über einen von Dr. Thomas Glückstein betreuten Rechtsstreit gegen Google. In dem Verfahren geht es um die Haftung von Google für seinen Algorithmus. Dabei ist auch die Grundsatzfrage zu entscheiden, ob Klagen gegen US-Internetkonzerne wie Google in Deutschland zugestellt werden können:

Spiegel online, 15.07.2019: Bräustüberl versus Google – Wirt wehrt sich gegen Weltkonzern

Welt, 15.07.2019: Warum das „Bräustüberl Tegernsee“ Google verklagt

FAZ, 15.07.2019: Tegernseer Bräustüberl verklagt Google

Abendzeitung, 11.07.2019 (pdf) (Online-Ausgabe)

Legal Tribune Online, 12.07.2019: Wenn Google lügt

W&V, 11.07.2019: Tegernseer Bräustüberl geht gegen Google vor

Heise Online, 15.07.2019: Bräustüberl gegen Google: Streit um Angabe von Wartezeiten

RTL.de, 15.07.2019: Bräustüberl gegen Google: Wartezeitenstreit am Tegernsee

Focus, 11.07.2019: Wenn der Algorithmus das Geschäft kaputt macht – Bräustüberl-Wirt legt sich mit Google an

SZ, 11.07.2019: Das Bräustüberl Tegernsee will Google bezwingen

Bild, 10.07.2019: Bräustüberl Tegernsee verklagt Google

Merkur, 10.07.2019: „Gravierend falsche Angaben“: Bräustüberl Tegernsee will Google verklagen

Merkur 11.07.2019: Bräustüberl legt sich mit Google an: Ist der Internet-Riese schon eingeknickt?

Wallstreet-online, 15.07.2019: Bräustüberl gegen Google – Wartezeitenstreit am Tegernsee

Allgemeine Hotel- und Gastronomiezeitung, 10.07.2019: Bräustüberl Tegernsee klagt gegen Google

 

Das Bayerische Fernsehen berichtete ebenfalls über den Fall:

Abendschau, Sendung vom 11.07.2019

Quer , BR, Sendung vom 11.07.2019

 

 

 

 

 

 

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