Veranstalter wider Willen
Schon die Übernahme der Bewirtung und eine milde Form der Werbung durch Aufnahme in den eigenen Veranstaltungskalender können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Spielstätte wie ein Theater oder einen Club zum Veranstalter des Abends machen – selbst, wenn auf das eigentliche Programm, sei es Konzert, Comedy oder Poetry-Slam, keinerlei Einfluss genommen wird. Als …