Bewertungen auf Jameda: BGH stärkt Rechte der Ärzte
Ein Zahnarzt wurde auf jameda.de von einem Nutzer mit der Gesamtnote 4,8 bewertet. In den Kategorien „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“ erhielt er eine glatte 6. Auf eine nähere Begründung verzichtete der Nutzer. Der Zahnarzt verlangte von Jameda die Löschung der Bewertung und Herausgabe der Nutzerdaten. Er bestritt, dass der Nutzer überhaupt von ihm behandelt wurden. …