Anspruch auf vollständige Löschung des Jameda-Profils?

Anspruch auf vollständige Löschung des Jameda-Profils?

Autor
Kim-Laura Linnenberg
Kim-Laura Linnenberg Rechtsanwältin Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Eine Ärztin erschien gegen ihren Willen mit einem automatisch generierten Profil auf der Arztbewertungsplattform jameda. Auf ihrer Profilseite wurden neben Informationen zu ihrer Praxis auch konkurrierende Ärzte eingeblendet, die einen kostenpflichtigen Vertrag mit jameda abgeschlossen hatten.

Im Jahr 2014 hatte der BGH entschieden, dass Ärzte grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige Löschung des automatisch von Jameda angelegten Profils haben. Die Kommunikationsfreiheit des Bewertungsportals überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Arztes. Ärzte müssen sich also auch gegen ihren Willen bewerten lassen.

Mit Urteil vom 20. Februar 2018 (Az. VI ZR 30/17) entschied der BGH aufgrund der Einblendung der konkurrierenden Ärzte den oben geschilderten Fall anders:

Die Speicherung der Daten der Ärztin ist unzulässig, da Jameda durch die Einblendung zahlender konkurrierender Ärzte die Stellung als „neutraler“ Informationsmittler verlässt.

Die Grundrechtsposition der Ärztin überwiegt daher hier das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit.

Der Ärztin ist demzufolge ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung ihrer Daten zuzubilligen. Sie hat einen Anspruch auf Löschung ihres Jameda-Profils.

Fazit:

Wenn Bewertungsportale auf einzelnen Profilseiten Werbung für Konkurrenten einblenden, handeln sie nicht mehr als neutrale Informationsmittler; es kann ein Anspruch auf vollständige Löschung eines Profils bestehen.

Kurz nach Verkündung des Urteils teilte Jameda jedoch in einer Pressemitteilung mit, dass die Profile ab sofort ohne Anzeigen konkurrierender Ärzte dargestellt werden. Für die Praxis bedeutet dies, dass Profile bei jameda auch weiterhin nicht gelöscht werden können.

 

Weitere Informationen zum Vorgehen gegen rufschädigende Bewertungen finden Sie unter www.falsch-bewertet.de.

Das Urteil im Volltext ist hier abrufbar.

Weitere Artikel

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Für Eilige Die EU-Kommission hat jüngst Leitlinien zum CRA veröffentlicht. Die Leitlinien zeigen betroffenen Unternehmen zahlreiche Stolperfallen. Eine kontinuierliche CRA-Governance mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten wird unverzichtbar. Mit 81 Seiten ist der Cyber Resilience Act (CRA) ein echtes Brett an Regulatorik für die digitale Produktsicherheit. Vollständig anzuwenden ist der CRA zwar erst ab dem 11. …

Mehr erfahren
Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Für Eilige Am 20. Juli 2026 hat die EU-Kommission die finalen Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act veröffentlicht, abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1653. Sie lösen den Entwurf vom 8. Mai 2026 ab und sollen vor allem Orientierungshilfe zu den Definitionen des Artikel 50 AI Act geben (wir berichteten hier). Die AI Act Kennzeichnungspflichten für …

Mehr erfahren
LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

Wir freuen uns, dass gleich drei Anwältinnen und Anwälte von LAUSEN im aktuellen Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ empfohlen werden. Das Ranking wird jährlich in Zusammenarbeit mit Best Lawyers erstellt und zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen im deutschen Rechtsmarkt. Die Empfehlungen bestätigen die besondere Expertise unserer Kanzlei in den Bereichen Urheber- und Medienrecht, Entertainment-Recht und …

Mehr erfahren