OLG Nürnberg stärkt mit beeindruckendem Beschluss die Pressefreiheit

OLG Nürnberg stärkt mit beeindruckendem Beschluss die Pressefreiheit

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Dr. Martin Schippan
Dr. Martin Schippan Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat mit Beschluss vom 3. Februar 2021 die Abweisung einer Millionenklage gegen die Süddeutsche Zeitung bestätigt. Ein Unternehmer aus dem Bereich der Solarenergie hatte die Süddeutsche Zeitung sowie zwei ihrer Journalisten wegen der Veröffentlichung eines Artikels auf Zahlung einer Summe von 78,5 Millionen Euro verklagt. In dem Artikel ging es um den Verdacht eines Insiderhandels.

Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage mit Urteil vom 25. Oktober 2018 abgewiesen hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg diese Entscheidung jetzt und wies die Berufung des Unternehmers zurück. Dies ohne mündliche Verhandlung per Beschluss, da der 3. Zivilsenat einstimmig der Auffassung war, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Auf 63 Seiten legen die Nürnberger Richter dar, dass dem Unternehmer keine Ansprüche gegen die Süddeutsche Zeitung und ihre Journalisten zustehen. In dem Artikel seien die Grundsätze zulässiger Verdachtsberichterstattung gewahrt worden; zudem habe der Unternehmer nicht darlegen können, dass die SZ-Berichterstattung ursächlich für den von ihm behaupteten Schaden sei.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen diesen steht dem Unternehmer über eine Nichtzulassungsbeschwerde der Gang zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe offen.

Lausen Rechtsanwälte haben in diesem Fall die beiden Journalisten und die Süddeutsche Zeitung vertreten, die heute auch in eigener Sache über die Nürnberger Entscheidung berichtet.

 

 

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