KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

Autor
Dr. Martin Schippan
Dr. Martin Schippan Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Dr. Martin Schippan hält bei der Konferenz KI-X für Kommunikation in Berlin im Rahmen des Moduls „KI & Content“ eine Expert Session zum Thema „Go or No Go: Urheberrechtlich geschützte Inhalte mit KI bearbeiten”.

Dienstag, 7. Oktober 2025    
11:40 – 12:10 Uhr | E.03            
Quadriga Campus Berlin

Im Rahmen seines Vortrags schildert er die aktuelle rechtliche Situation und gibt einen Ausblick, wie die Akteure in der Kommunikationsbranche KI künftig rechtssicher einsetzen können.

Nähere Informationen finden Sie im Programm – KI-X Berlin.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Weitere Blogeinträge

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Bei vielen äußerungsrechtlichen Streitigkeiten stellt sich die Frage: Ist die betroffene Person erkennbar oder nicht? Und: Für wen ist sie erkennbar? Dabei gibt es vielfache Erscheinungsformen: Die Erwähnung von Alter, Beruf, Wohnort oder die Nennung des Unternehmens, in dem der Betroffene arbeitet, die Verwendung von verfremdeten Namen oder Namenskürzeln oder die Abbildung eines Fotos, das …

Mehr erfahren
LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

Die Kanzlei LAUSEN wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2026“ ausgezeichnet. Im aktuellen Ranking zählt unsere Kanzlei im Bereich Medien- und Presserecht zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Besonders freuen wir uns darüber, in der Kategorie „überregional“ als eine von nur vier ausgezeichneten Kanzleien bundesweit geführt zu werden. Die Auszeichnung bestätigt unsere langjährige …

Mehr erfahren
Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Für Eilige: Am 8. Mai 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf der Leitlinien zur Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 AI Act vorgelegt. Sie konkretisieren erstmals, was Betreiber von KI-Systemen ab dem 2. August 2026 als Deepfake oder als „Text im öffentlichen Interesse“ sichtbar kennzeichnen müssen. Betroffen ist faktisch jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt …

Mehr erfahren