Transparenzregister Eintragung jetzt!

Transparenzregister Eintragung jetzt!

Autor
Dr. Thomas Glückstein
Dr. Thomas Glückstein Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

In 6 Wochen enden die Übergangsfristen zur verpflichtenden Eintragung ins Transparenzregister für alle

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und UG),
  • Genossenschaften und Europäische Genossenschaften und
  • Partnerschaften.

Wer bis 30. Juni 2022 keine Eintragung vorgenommen hat, riskiert Bußgelder sowie die namentliche Erwähnung für 5 Jahre in einer wachsenden öffentlichen „Sünderliste“ (Link).

Aber auch eingetragene Personengesellschaften, insbesondere

  • OHG,
  • KG und
  • GmbH & Co. KG

müssen sich um die Eintragung kümmern. Hier enden die Übergangsfristen am 31. Dezember 2022.

Alles, was Sie zum Transparenzregister wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Werden Sie also jetzt aktiv! Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Weitere Blogeinträge

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es in Deutschland gerne. Gespräche über Gehälter sind meist selbst innerhalb der Familie oder im Freundeskreis ein Tabu. Arbeitsverträge verpflichten Beschäftigte zur Verschwiegenheit über die Entgelthöhe. Das dürfte sich bald gravierend ändern. Die Höhe des Gehalts und insbesondere der Vergleich zwischen den Gehältern von Männern und Frauen für gleiche …

Mehr erfahren
KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

Dr. Martin Schippan hält bei der Konferenz KI-X für Kommunikation in Berlin im Rahmen des Moduls „KI & Content“ eine Expert Session zum Thema „Go or No Go: Urheberrechtlich geschützte Inhalte mit KI bearbeiten”. Dienstag, 7. Oktober 2025     11:40 – 12:10 Uhr | E.03             Quadriga Campus Berlin Im Rahmen seines Vortrags schildert er die aktuelle …

Mehr erfahren
TOP Anwalt 2026: Drei LAUSEN-Anwälte für herausragende Expertise ausgezeichnet

TOP Anwalt 2026: Drei LAUSEN-Anwälte für herausragende Expertise ausgezeichnet

Wir freuen uns sehr, dass drei unserer Anwält:innen als „TOP Anwalt 2026“ für ihre herausragende Expertise empfohlen wurden: Dr. Kerstin Bäcker: Urheber- & Medienrecht Dr. Richard Hahn: Urheber- & Medienrecht Dr. Florian Sperling: Arbeitsrecht Die Auszeichnung TOP Anwalt 2026 basiert auf einer umfassenden Analyse von Mandantenbewertungen und Kollegenempfehlungen. Das F.A.Z.-Institut und QuantiQuest ermitteln auf dieser …

Mehr erfahren