OLG Dresden: Haftung von Jameda als unmittelbarer Störer

OLG Dresden: Haftung von Jameda als unmittelbarer Störer

Autor
Kim-Laura Linnenberg
Kim-Laura Linnenberg Rechtsanwältin Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Ein Arzt begehrte von Jameda die Löschung einer rufschädigenden Bewertung. Jameda lehnte dies mit der Begründung ab, die beanstandete Bewertung „bereits geprüft“ und „strittige Tatsachenbehauptungen hierbei entfernt“ zu haben.

Mit Urteil vom 6. März 2018 (Az. 4 U 1403/17) hat das OLG Dresden eine Haftung von Jameda für die rechtswidrigen Äußerungen aus folgenden Gründen bejaht:

Jameda hat sich die angegriffenen Äußerungen zu eigen gemacht und ist damit als unmittelbarer Störer anzusehen.

Ein Zu-Eigen-Machen ist anzunehmen, wenn der Betreiber eines Portals nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortlichkeit für die auf seinem Portal veröffentlichten Inhalte übernommen hat.

Jameda hat sich die Äußerungen hier zu eigen gemacht, indem das Portal die Bewertung nach Hinweis des Arztes inhaltlich überprüft und auf sie Einfluss genommen hat. Damit hat Jameda die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen.

Fazit:

Laut OLG Dresden besteht eine Haftung von Jameda als unmittelbarer Störer, wenn das Portal Bewertungen nach Hinweis prüft und bearbeitet und sie sich dadurch zu eigen macht.

 

Weitere Informationen zum Vorgehen gegen rufschädigende Bewertungen finden Sie unter www.falsch-bewertet.de.

Das Urteil des OLG Dresden ist im Volltext hier abrufbar.

Weitere Artikel

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Für Eilige Die EU-Kommission hat jüngst Leitlinien zum CRA veröffentlicht. Die Leitlinien zeigen betroffenen Unternehmen zahlreiche Stolperfallen. Eine kontinuierliche CRA-Governance mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten wird unverzichtbar. Mit 81 Seiten ist der Cyber Resilience Act (CRA) ein echtes Brett an Regulatorik für die digitale Produktsicherheit. Vollständig anzuwenden ist der CRA zwar erst ab dem 11. …

Mehr erfahren
Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Für Eilige Am 20. Juli 2026 hat die EU-Kommission die finalen Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act veröffentlicht, abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1653. Sie lösen den Entwurf vom 8. Mai 2026 ab und sollen vor allem Orientierungshilfe zu den Definitionen des Artikel 50 AI Act geben (wir berichteten hier). Die AI Act Kennzeichnungspflichten für …

Mehr erfahren
LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

Wir freuen uns, dass gleich drei Anwältinnen und Anwälte von LAUSEN im aktuellen Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ empfohlen werden. Das Ranking wird jährlich in Zusammenarbeit mit Best Lawyers erstellt und zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen im deutschen Rechtsmarkt. Die Empfehlungen bestätigen die besondere Expertise unserer Kanzlei in den Bereichen Urheber- und Medienrecht, Entertainment-Recht und …

Mehr erfahren