Private Fahndungsfotos auf Facebook – darf man das?

Private Fahndungsfotos auf Facebook – darf man das?

Autor
Dr. Thomas Glückstein
Dr. Thomas Glückstein Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Auch bei der privaten Veröffentlichung von Fotos gesuchter Personen, z. B. auf Facebook, ist das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.

Erst recht problematisch wird es, wenn die zur Fahndung abgebildeten Personen einer angeblichen Straftat bezichtigt werden.

Der Münchner Merkur und die TZ haben anlässlich eines aktuellen Falls dazu ein Interview mit uns geführt:

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/zentrum/bedienung-jagt-zechpreller-auf-facebook-darf-man-8634613.html

https://www.tz.de/muenchen/stadt/bedienung-jagt-zechpreller-auf-facebook-darf-man-8634613.html

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