Mittwochsgespräch „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Mittwochsgespräch „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Autor
Dr. Kerstin Bäcker
Dr. Kerstin Bäcker Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Wir laden Sie herzlich zum Digitalen Meeting der Reihe „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“ ein.

Mittwoch, 10. April 2024
17:00 bis 18:00 Uhr
Digital via Zoom

Unser heutiges Thema lautet: KI im Verlagsalltag: Chancen und Grenzen?

Vor einem Jahr schienen Fachbuchautor*innen und Übersetzer*innen am Ende: Chatbots schienen innerhalb von Sekunden Steuergesetze kommentieren zu können und Gedichte oder Studienliteratur verfassen zu können. Verlage waren etwas ratlos und etwas in Goldgräberstimmung.

Die Gesprächsrunden der Initiative Verlegerrecht haben sich vielfältig mit KI auseinandergesetzt, insbesondere auch unter den Bedingungen eines offensichtlich veralteten Urheberrechts, das die Leistungen der Verlage nicht ausreichend würdigt. Mit dieser Folge wird eine neue Facette beleuchtet.

Andreas und Robert Klinkhardt (Verleger, Julius Klinkhardt GmbH & Co. KG) bieten einen Werkstatteinblick in die Entstehung eines Studienbuches unter Verwendung eines ChatGPT-Assistenten und wollen damit in einen Erfahrungsaustausch mit Ihnen kommen. KI-Anwender*innen sind ebenso willkommen wie Anfänger*innen, da die Verbreitung von KI in der Branche stark unterschiedlich zu sein scheint.

Zur kostenlosen Teilnahme melden Sie sich bitte hier an.

Weitere Termine:
08.05.2024        Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.)
12.06.2024        Save the Date: Fachtagung Mensch & Maschine (10:00 Uhr bis 13:30 Uhr)

Die nächsten Mittwochs-Themen werden frühzeitig bekanntgegeben.

Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Blogeinträge

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

Nicht nur die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt für Wirbel beim Thema Entgeltgleichheit, sondern auch ein aktuelles Urteil des BAG (Urteil vom 23. Oktober 2025, Az.: 300/24). Das BAG hat entschieden, dass für die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts die Darlegung ausreichend ist, dass das Entgelt eines Kollegen des anderen Geschlechts, der die gleiche oder …

Mehr erfahren
LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

Die Kanzlei LAUSEN zählt erneut zu den führenden Kanzleien für Medien– und Presserecht im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking. Im Bereich Medien/Entertainment wird LAUSEN in Tier 2 geführt und damit wiederholt als eine der renommiertesten Kanzleien in diesem Marktsegment ausgezeichnet. Hervorzuheben ist die Platzierung im Bereich Medien/Urheberrechtliche Streitigkeiten, in dem LAUSEN zu den Top-8-Kanzleien in …

Mehr erfahren
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Handlungsbedarf für Arbeitgeber

„Über Geld spricht man nicht“ heißt es in Deutschland gerne. Gespräche über Gehälter sind meist selbst innerhalb der Familie oder im Freundeskreis ein Tabu. Arbeitsverträge verpflichten Beschäftigte zur Verschwiegenheit über die Entgelthöhe. Das dürfte sich bald gravierend ändern. Die Höhe des Gehalts und insbesondere der Vergleich zwischen den Gehältern von Männern und Frauen für gleiche …

Mehr erfahren