Mindestbestand an Beweistatsachen – Anforderungen müssen gesenkt werden

Mindestbestand an Beweistatsachen – Anforderungen müssen gesenkt werden

Autor
Dr. Martin Schippan
Dr. Martin Schippan Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Das Erfordernis des Mindestbestands an Beweistatsachen ist in der Praxis von Journalisten und Redaktionen die schwierigste Voraussetzung im Rahmen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung. Berichtet die Presse über einen Verdacht gegen ein Unternehmen oder eine Privatperson, so muss sie vor dem Aufstellen oder Verbreiten des Verdachts selbstverständlich hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt anstellen. Erforderlich ist ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert“ verleihen. Dabei stellt es sowohl bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung vor ihrer Veröffentlichung als auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach Erscheinen die größte rechtliche Herausforderung dar, verlässlich einzuschätzen, ob ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist oder nicht. Dies liegt maßgeblich an der vielfach sehr unterschiedlichen Instanzrechtsprechung zu diesem Kriterium. Bei einem Fall zu einem Geldwäscheverdacht wurde der Mindestbestand an Beweistatsachen von den Kölner Gerichten drei Mal unterschiedlich bewertet, ein wahres Pingpong-Spiel!

Um eine verlässliche Grundlage für die vielfach sehr subjektiv geprägte Beurteilung des Mindestbestands an Beweistatsachen zu erhalten, sollte die Rechtsprechung daher ein größeres Gewicht auf andere, eher formale Erfordernisse der zulässigen Verdachtsberichterstattung legen, die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mindestbestands an Beweistatsachen aber absenken. Dies könnte etwa dadurch geschehen, dass man die jüngst vom Bundesgerichtshof betonten Anforderungen an die Gelegenheit zur Stellungnahme stärker durchsetzt. Bei dem Kriterium der Ausgewogenheit der Darstellung könnte man der Presse eine stärkere Verpflichtung auferlegen, auch entlastende Umstände zu recherchieren und diese gegebenenfalls in der Berichterstattung wiederzugeben.

Allen diesen Kriterien fehlt das subjektive Element; eine größere Gewichtung würde daher zu mehr Verlässlichkeit und somit zu einem rechtssicheren Handeln der Presse führen. Durch die stärkere Berücksichtigung der Gelegenheit zur Stellungnahme und der Ausgewogenheit der Darstellung wäre zudem sichergestellt, dass die Belange des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen weiterhin in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das Schutzniveau insgesamt würde beibehalten, nur die Anforderungen an den Mindestbestand an Beweistatsachen würden sinken.

Mehr dazu im Beitrag „Schwieriges Terrain: Der Mindestbestand an Beweistatsachen im Rahmen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung“, ZUM (Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht) 2022, 781 ff., sowie – ggf. kostenpflichtig – bei beck online .

 

 

Weitere Artikel

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Für Eilige Die EU-Kommission hat jüngst Leitlinien zum CRA veröffentlicht. Die Leitlinien zeigen betroffenen Unternehmen zahlreiche Stolperfallen. Eine kontinuierliche CRA-Governance mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten wird unverzichtbar. Mit 81 Seiten ist der Cyber Resilience Act (CRA) ein echtes Brett an Regulatorik für die digitale Produktsicherheit. Vollständig anzuwenden ist der CRA zwar erst ab dem 11. …

Mehr erfahren
Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Für Eilige Am 20. Juli 2026 hat die EU-Kommission die finalen Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act veröffentlicht, abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1653. Sie lösen den Entwurf vom 8. Mai 2026 ab und sollen vor allem Orientierungshilfe zu den Definitionen des Artikel 50 AI Act geben (wir berichteten hier). Die AI Act Kennzeichnungspflichten für …

Mehr erfahren
LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

Wir freuen uns, dass gleich drei Anwältinnen und Anwälte von LAUSEN im aktuellen Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ empfohlen werden. Das Ranking wird jährlich in Zusammenarbeit mit Best Lawyers erstellt und zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen im deutschen Rechtsmarkt. Die Empfehlungen bestätigen die besondere Expertise unserer Kanzlei in den Bereichen Urheber- und Medienrecht, Entertainment-Recht und …

Mehr erfahren