LG Hamburg: Google muss reine Sterne-Bewertung löschen

LG Hamburg: Google muss reine Sterne-Bewertung löschen

Autor
Kim-Laura Linnenberg
Kim-Laura Linnenberg Rechtsanwältin Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Ein Gasthaus wurde bei Google ausschließlich mit einem Stern bewertet. Der Restaurantbesitzer bestritt, dass die Bewertung von einem Gast stammt. Weder kenne er den Namen noch komme dieser in seinen Geschäftsbüchern vor. Google wurde dennoch nicht tätig.

Mit Urteil vom 12. Januar 2018 (Az. 324 O 63/17) hat das LG Hamburg einen Löschungsanspruch aus folgenden Gründen bejaht:

Bei einer reinen Sternebewertung handelt es sich zwar um eine Meinungsäußerung. Diese kann jedoch im Einzelfall unzulässig sein, wenn keine hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkte bestehen.

An der Verbreitung einer Bewertung  mit unwahrer tatsächlicher Grundlage, für die auch ansonsten keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen, besteht offensichtlich kein berechtigtes Interesse.

Google muss daher die Sterne-Bewertung löschen.

Fazit:

Laut LG Hamburg muss Google eine reine Sterne-Bewertung löschen, wenn ein Geschäftskontakt zu dem bewerteten Unternehmen bezweifelt wird und Google dies auf entsprechende Beanstandung hin nicht überprüft.

 

Weitere Informationen zum Vorgehen gegen rufschädigende Bewertungen finden Sie unter www.falsch-bewertet.de.

Das Urteil ist im Volltext hier abrufbar.

Weitere Blogeinträge

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was heißt das für Arbeitgeber?

Die Umsetzungsfrist der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Bis dahin hätte ein deutsches Gesetz die Vorgaben der Richtlinie (siehe unseren Blogbeitrag hierzu) in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Umsetzungsfrist hat die Bundesregierung nun verpasst und eine Umsetzung wird erst 2027 erwartet. Für Arbeitgeber bedeutet dies allerdings nicht, dass die Vorgaben …

Mehr erfahren
Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Erkennbarkeit in der Berichterstattung – Widerspruch gegen die zu großzügige Linie des BGH

Bei vielen äußerungsrechtlichen Streitigkeiten stellt sich die Frage: Ist die betroffene Person erkennbar oder nicht? Und: Für wen ist sie erkennbar? Dabei gibt es vielfache Erscheinungsformen: Die Erwähnung von Alter, Beruf, Wohnort oder die Nennung des Unternehmens, in dem der Betroffene arbeitet, die Verwendung von verfremdeten Namen oder Namenskürzeln oder die Abbildung eines Fotos, das …

Mehr erfahren
LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

Die Kanzlei LAUSEN wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2026“ ausgezeichnet. Im aktuellen Ranking zählt unsere Kanzlei im Bereich Medien- und Presserecht zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Besonders freuen wir uns darüber, in der Kategorie „überregional“ als eine von nur vier ausgezeichneten Kanzleien bundesweit geführt zu werden. Die Auszeichnung bestätigt unsere langjährige …

Mehr erfahren