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Ein Kussmund und die Panoramafreiheit

Ein Kussmund und die Panoramafreiheit

Ein Foto von einem Kreuzfahrtschiff samt seiner Verzierung, dem sog. „AIDA-Kussmund“, wird von einem Reiseveranstalter auf seiner Website online gestellt. Dagegen geht die Veranstalterin der Kreuzfahrten, die die Rechte an der Gestaltung des „AIDA-Kussmunds“ hält, vor. Der beklagte Reiseunternehmer beruft sich auf die Urheberrechtsschranke des § 59 UrhG, die sogenannte Panoramafreiheit, nach der Werke, die …

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Urheberrechtsschutz für einen Birkenwald

Urheberrechtsschutz für einen Birkenwald

Eine Designerin entwarf das Raumkonzept für ein Edel-Burger-Restaurant. Inmitten vieler heller Birkenstämme sollten sich die Gäste an einen Wald erinnert fühlen und beim Mittagessen entspannen. Im Zuge der Expansion der Burger-Kette wurden weitere Lokale mit ähnlichen „Birkenwäldern“ ausgestattet. Auch andere Elemente des Interieurs des ersten Lokals wurden übernommen. Dagegen ging die Designerin wegen Verletzung ihres …

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Veranstalter wider Willen

Veranstalter wider Willen

Schon die Übernahme der Bewirtung und eine milde Form der Werbung durch Aufnahme in den eigenen Veranstaltungskalender können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Spielstätte wie ein Theater oder einen Club zum Veranstalter des Abends machen – selbst, wenn auf das eigentliche Programm, sei es Konzert, Comedy oder Poetry-Slam, keinerlei Einfluss genommen wird. Als …

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Ist Gemeinfreiheit jetzt ansteckend? Zum Schutz von Reproduktionsfotografien

Ist Gemeinfreiheit jetzt ansteckend? Zum Schutz von Reproduktionsfotografien

Will man Fotos von Kunstwerken nutzen, bedarf es – soweit keine Urheberrechtsschranken wie z.B. das Zitat eingreifen – grundsätzlich sowohl der Zustimmung des Urhebers des Kunstwerks als auch der des Urhebers des Fotos. Es sind also die Rechte am Motiv und die an der Fotografie zu klären. Hinsichtlich eines (noch nicht gemeinfreien) Fotos von einem …

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Designer-Urne als urheberrechtlich geschütztes Werk

Designer-Urne als urheberrechtlich geschütztes Werk

Die „Geburtstagszug“-Entscheidung“ des BGH macht sich langsam, aber sicher bemerkbar: Das OLG Köln hat einer Urne, die als Motiv einen röhrenden Hirsch vor abendlicher Bergkulisse zeigt, urheberrechtlichen Schutz zugesprochen und einen nachahmenden Konkurrenten verurteilt. Das Urteil könnte der Startschuss dafür sein, Nachahmungen im Designbereich vermehrt mit dem Mittel des Urheberrechts statt des Design- bzw. Geschmacksmusterrechts …

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