Greenwashing: Europäisches Parlament stimmt für neue Verbote von Umweltaussagen

Greenwashing: Europäisches Parlament stimmt für neue Verbote von Umweltaussagen

Autor
Kim-Laura Linnenberg
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Seit dem 17. Januar 2024 steht fest: Das Europäische Parlament hat dem Richtlinienentwurf zur Aktualisierung der bestehenden Vorschriften für Geschäftspraktiken und Verbraucherschutz zugestimmt. Dabei handelt es sich um einen von mehreren Richtlinienentwürfen, der insbesondere die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anpassen soll.

Nachdem das Parlament den Richtlinienentwurf angenommen hat, muss ihn jetzt der Rat billigen. Im Anschluss wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und gilt damit als beschlossen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Was ändert sich in der UGP-Richtlinie?

Wir berichteten darüber, was der ursprüngliche Richtlinienentwurf vorsah. Der jetzt vom Parlament angenommene Entwurf wird insbesondere:

·       Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“ oder „klimaneutral“ ohne überprüfbare Nachweise verbieten;

·       unterbinden, dass ein Produkt aufgrund der Kompensation von Emissionen als ein Produkt mit „klimaneutralen“, „-reduzierenden“ oder gar „-positiven“ Auswirkungen auf die Umwelt bezeichnet wird;

·       Nachhaltigkeitskennzeichnungen regulieren.

Kommt noch mehr auf Unternehmen zu?

Aktuell wird noch eine weitere Richtlinie des Green Deal Pakets der EU debattiert, die sogenannte Green Claims Richtlinie. Sie wird spezielle Regelungen zu Umweltaussagen treffen und in ihrem Wirken weit über die hier vorgestellte Richtlinie hinausgehen. Ihre Verabschiedung wird ebenfalls zeitnah erwartet.

Was bedeuten die Richtlinien für die Praxis?

Unternehmen, die mit umweltbezogenen Aussagen werben wollen, müssen sich darauf einstellen, dass sie ab dem Jahr 2026 deutlich stärkeren Regulierungen unterliegen. Green Claims müssen dann wissenschaftlich fundiert sein, Claims auf Grundlage von reinen Kompensationsleistungen sind faktisch verboten. Die Möglichkeit, Umweltfreundlichkeit mit Zertifikaten zu belegen, wird neu strukturiert und muss zukünftig sehr genau geplant werden.

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