Mittwochsgespräch „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Mittwochsgespräch „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Autor
Dr. Kerstin Bäcker
Dr. Kerstin Bäcker Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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Wir laden Sie herzlich zum Digitalen Meeting der Reihe „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“ ein.

Mittwoch, 4. Oktober 2023
17:00 bis 18:00 Uhr
Digital via Zoom

Unser heutiges Thema lautet: „Der urheberrechtliche Werkbegriff: Ab wann sind KI generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt“?

Sowohl in der EU als auch in den USA setzt der urheberrechtliche Werkbegriff voraus, dass das Ergebnis Resultat menschlichen Schaffens ist. So hat zuletzt das US Copyright-Office die Eintragungsfähigkeit eines mittels Midjourney geschaffenen Bildes als Werk abgelehnt, obwohl der KI-Nutzer das Werk mit über 600 Prompts intensiv „gestaltet“ hat. Das wirft die grundsätzliche Frage auf, ab welchem Grad menschlicher Mitwirkung bzw. unter welchen Voraussetzungen ein mittels KI generierter Inhalt urheberrechtlichen Schutz für sich beanspruchen kann.

Renate Reichstein (ehemalige Vorsitzende der avj, selbstständige Agentin) und Dr. Kerstin Bäcker (Lausen Rechtsanwälte) tauschen sich – gemeinsam mit den TeilnehmerInnen – über den Werkbegriff aus und welche Auswirkungen dieser auf den Einsatz generativer KI im Schaffensprozess von Verlagen hat.

Zur kostenlosen Teilnahme melden Sie sich bitte hier an: anmeldung@fachtagung-verlagsleistungen.de

Weitere Termine:
19.10.2023, 13:15 – 14:15 Uhr
Buchmesse Frankfurt: Generative KI in Verlagen: Warum wir ein Verlegerrecht benötigen, Forum Bildung 2023 in Halle 3.1, Stand D12.
08.11.2023 Innovation Teil II – Innovation in der Praxis

Wir freuen uns auf Sie!

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