Urheberrechtlicher Schutz literarischer Figuren – „Pippi Langstrumpf“

Urheberrechtlicher Schutz literarischer Figuren – „Pippi Langstrumpf“

Autor
Dr. Matthias Lausen
Dr. Matthias Lausen Rechtsanwalt, Partner Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 9.12.2020 – 308 O 431/17 bestätigt, dass literarische Figuren wie „Pippi Langstrumpf“ isoliert, d.h. unabhängig von der Geschichte, in der sie spielen, urheberrechtlich geschützt sein können.

Der Fall

Der Textdichter Dr. W. Fr. erhielt 1969 von deutschen Film-Koproduktionsunternehmen den Auftrag, für die deutsche Synchronfassung des Films „Pippi Longstocking on the run“ den Text für das Titellied zu schreiben. Dieser lautet – auszugsweise – wie folgt:

„Zweimal drei macht vier,

Widewidewitt und drei macht neune,

Ich mach mir die Welt

Widewidewie sie mir gefällt.

…“

Eine Lizenz zur Erstellung dieses Lieds wurde dem Textdichter von den Rechteinhabern nicht erteilt. Deshalb machten diese im Jahr 2017 u.a. einen Unterlassungsanspruch mit der Begründung geltend, der Titelsong verletze die Rechte an der Figur „Pippi Langstrumpf“.

Die Entscheidung

Das Gericht stellte zunächst fest, dass neben der Fabel auch einzelne Charaktere eines Sprachwerkes selbstständigen Urheberrechtsschutz genießen. Voraussetzung sei, dass sie sich durch eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen auszeichnen. Somit sind sie zu besonders ausgeprägten Persönlichkeiten geformt und treten jeweils in einer bestimmten charakteristischen Weise auf.

Diese Voraussetzungen erfülle „Pippi Langstrumpf“ nach Auffassung des Gerichts ohne Zweifel.

Ferner urteilte das Gericht, dass der Text des Titellieds als abhängige Bearbeitung der Figur „Pippi Langstrumpf“ zu qualifizieren sei. Der Liedtext knüpfe ersichtlich unmittelbar an die von Astrid Lindgren geschaffene Figur an und bringe damit zum Ausdruck, dass die „Pippi Langstrumpf“, die dem Leser bzw. Zuhörer im Liedtext begegnet, eben jene ist, die er bereits aus den Astrid Lindgren-Erzählungen kennt. Dies geschehe dadurch, dass in dem Text und dessen Titel nicht nur der Name „Pippi Langstrumpf“, sondern auch diverse charakteristische Merkmale der Figur aus den Erzählungen Astrid Lindgrens übernommen werden.

Praxishinweis

Nicht nur die fiktive Geschichte insgesamt ist urheberrechtlich geschützt, sondern auch die in ihr wirkenden literarischen Figuren können einen selbstständigen Schutz genießen.

Ein Liedtext, der eine solche Figur namentlich nennt und deren charakteristische Merkmale übernimmt, kann als unfreie Bearbeitung qualifiziert werden.

Weitere Blogeinträge

KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

KI-X für Kommunikation: Vortrag zur Bearbeitung von Zeitungscontent mit KI

Dr. Martin Schippan hält bei der Konferenz KI-X für Kommunikation in Berlin im Rahmen des Moduls „KI & Content“ eine Expert Session zum Thema „Go or No Go: Urheberrechtlich geschützte Inhalte mit KI bearbeiten”. Dienstag, 7. Oktober 2025     11:40 – 12:10 Uhr | E.03             Quadriga Campus Berlin Im Rahmen seines Vortrags schildert er die aktuelle …

Mehr erfahren
TOP Anwalt 2026: Drei LAUSEN-Anwälte für herausragende Expertise ausgezeichnet

TOP Anwalt 2026: Drei LAUSEN-Anwälte für herausragende Expertise ausgezeichnet

Wir freuen uns sehr, dass drei unserer Anwält:innen als „TOP Anwalt 2026“ für ihre herausragende Expertise empfohlen wurden: Dr. Kerstin Bäcker: Urheber- & Medienrecht Dr. Richard Hahn: Urheber- & Medienrecht Dr. Florian Sperling: Arbeitsrecht Die Auszeichnung TOP Anwalt 2026 basiert auf einer umfassenden Analyse von Mandantenbewertungen und Kollegenempfehlungen. Das F.A.Z.-Institut und QuantiQuest ermitteln auf dieser …

Mehr erfahren
LAUSEN unter Deutschlands besten Kanzleien 2025

LAUSEN unter Deutschlands besten Kanzleien 2025

Wir freuen uns, auch im diesjährigen Best Lawyers Ranking, das in Kooperation mit dem Handelsblatt veröffentlicht wird, als eine der „Besten Kanzleien Deutschlands 2025“ ausgezeichnet zu sein. Die Empfehlung durch Kolleg:innen und Mandant:innen bestätigt unsere starke Position im Medien- und Urheberrecht und unterstreicht das Vertrauen in unsere Expertise. Auch in den Bereichen Medien und Entertainment …

Mehr erfahren