Rechteinhaber können das Framing ihrer Inhalte im Netz untersagen

Rechteinhaber können das Framing ihrer Inhalte im Netz untersagen

Autor
Dr. Matthias Lausen
Dr. Matthias Lausen Rechtsanwalt, Partner Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9.3.2021 – C-392/19 festgestellt, dass Rechteinhaber das Framing ihrer Inhalte im Netz untersagen können. Voraussetzung ist, dass das Nutzungsrecht der öffentlichen Wiedergabe im Netz technisch so beschränkt wird, dass das Framing unmöglich ist.

 

Der Fall

Die VG Bild-Kunst machte den Abschluss eines Lizenzvertrags mit der SPK (Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek) über die Nutzung ihres Repertoires davon abhängig, dass eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen wird. Demnach sollte sich die Lizenznehmerin verpflichten, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen gegen Framing durch Dritte anzuwenden.

Da die SPK eine solche Vertragsbedingung nicht für angemessen hielt, erhob sie vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung, dass die VG Bild-Kunst verpflichtet ist, der SPK diese Lizenz zu erteilen, ohne diese unter die Bedingung der Implementierung solcher technischen Maßnahmen zu stellen.

Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Dieses Urteil hob das Kammergericht Berlin auf. Mit ihrer Revision verfolgt die VG Bild-Kunst ihren auf Abweisung der Klage der SPK gerichteten Antrag weiter.

Der BGH hat dem EuGH daraufhin die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat.

Der EuGH hat dies bejaht. Grund sei, dass die unbeschränkte und die technisch beschränkte öffentliche Wiedergabe im Netz unterschiedliche Nutzungsarten darstellen.

 

Praxishinweis

Im Ergebnis ging es in diesem Rechtsstreit um die Frage, ob das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken im Netz technisch so beschränkt werden kann, dass das Framing ausgeschlossen ist. Nach der Entscheidung des EuGH kann man diese technische Beschränkung in den Lizenzverträgen nun als eigenständige Nutzungsart abbilden.

Weitere Blogeinträge

Reeperbahnfestival – Panel „The State of the AI Dilemma – Protection vs. Music Licensing“

Reeperbahnfestival – Panel „The State of the AI Dilemma – Protection vs. Music Licensing“

Marco Erler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei LAUSEN, diskutiert auf diesem Panel im Rahmen des Reeperbahn Festivals eines der drängendsten Themen der Musikindustrie: Wie gehen wir mit der Nutzung von Musik im Rahmen von KI um? Freitag, 19. September 2025 13:30 – 14:30 Uhr East Hotel / Amber / HH Im Panel „The State …

Mehr erfahren
Reeperbahn Festival: Das Legal Update 2025 – Was die Musikwirtschaft jetzt wissen muss

Reeperbahn Festival: Das Legal Update 2025 – Was die Musikwirtschaft jetzt wissen muss

Beim Legal Update 2025 gibt Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei LAUSEN, einen Überblick über die neuesten, relevanten rechtlichen Entwicklungen mit Schwerpunkt auf KI und deren Auswirkungen. Donnerstag, 18. September 2025, 10:30 – 11:30 Uhr East Hotel / Ginger / HH Im Fokus stehen: ▶️ Update zum Stand der wichtigsten Gerichtsverfahren gegen …

Mehr erfahren
Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Bereits bei der Einigung über den TV FFS wurde bekannt gegeben, dass es zusätzlich einen neuen Tarifvertrag für eine betriebliche Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende geben soll (siehe unseren Blogbeitrag hierzu). Dieser tritt nun zum 1. Juli 2025 in Kraft. Darauf haben sich die Produktionsallianz, ver.di und BFFS geeinigt. Die neuen Regelungen sollen eine branchenweit …

Mehr erfahren