Rechteinhaber können das Framing ihrer Inhalte im Netz untersagen

Rechteinhaber können das Framing ihrer Inhalte im Netz untersagen

Autor
Dr. Matthias Lausen
Dr. Matthias Lausen Rechtsanwalt, Partner Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9.3.2021 – C-392/19 festgestellt, dass Rechteinhaber das Framing ihrer Inhalte im Netz untersagen können. Voraussetzung ist, dass das Nutzungsrecht der öffentlichen Wiedergabe im Netz technisch so beschränkt wird, dass das Framing unmöglich ist.

 

Der Fall

Die VG Bild-Kunst machte den Abschluss eines Lizenzvertrags mit der SPK (Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek) über die Nutzung ihres Repertoires davon abhängig, dass eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen wird. Demnach sollte sich die Lizenznehmerin verpflichten, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen gegen Framing durch Dritte anzuwenden.

Da die SPK eine solche Vertragsbedingung nicht für angemessen hielt, erhob sie vor dem Landgericht Berlin Klage auf Feststellung, dass die VG Bild-Kunst verpflichtet ist, der SPK diese Lizenz zu erteilen, ohne diese unter die Bedingung der Implementierung solcher technischen Maßnahmen zu stellen.

Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Dieses Urteil hob das Kammergericht Berlin auf. Mit ihrer Revision verfolgt die VG Bild-Kunst ihren auf Abweisung der Klage der SPK gerichteten Antrag weiter.

Der BGH hat dem EuGH daraufhin die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat.

Der EuGH hat dies bejaht. Grund sei, dass die unbeschränkte und die technisch beschränkte öffentliche Wiedergabe im Netz unterschiedliche Nutzungsarten darstellen.

 

Praxishinweis

Im Ergebnis ging es in diesem Rechtsstreit um die Frage, ob das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken im Netz technisch so beschränkt werden kann, dass das Framing ausgeschlossen ist. Nach der Entscheidung des EuGH kann man diese technische Beschränkung in den Lizenzverträgen nun als eigenständige Nutzungsart abbilden.

Weitere Blogeinträge

EuGH „Pelham II“: Was der neue Pastiche- Begriff für Rechteinhaber bedeutet

EuGH „Pelham II“: Was der neue Pastiche- Begriff für Rechteinhaber bedeutet

Was hat der EuGH in „Pelham II“ entschieden? EuGH (Große Kammer), Urteil vom 14. April 2026 – C-590/23 Fast dreißig Jahre nach dem Erscheinen des Titels „Nur mir“ hat der Europäische Gerichtshof am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 die Pastiche- Schranke des europäischen Urheberrechts erstmals verbindlich konturiert. Die Große Kammer hat dabei zwei …

Mehr erfahren
Keine Nutzungspflicht des Plattform-Meldeverfahrens für Nutzer bei Rechtsverletzungen

Keine Nutzungspflicht des Plattform-Meldeverfahrens für Nutzer bei Rechtsverletzungen

KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2025 – 10 W 70/25 In seiner Entscheidung vom 25.08.2025 hat das Kammergerichts Berlin entschieden, dass ein Nutzer für die Wahrung seiner Rechte nicht verpflichtet ist, das von der Online‑Plattform nach Art. 16 Abs. 1 DSA eingerichtete Meldeverfahren zu nutzen, sondern seine Rechte auch durch außerhalb dieses Verfahrens erfolgende, hinreichend präzise …

Mehr erfahren
BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

Nicht nur die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt für Wirbel beim Thema Entgeltgleichheit, sondern auch ein aktuelles Urteil des BAG (Urteil vom 23. Oktober 2025, Az.: 300/24). Das BAG hat entschieden, dass für die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts die Darlegung ausreichend ist, dass das Entgelt eines Kollegen des anderen Geschlechts, der die gleiche oder …

Mehr erfahren