Neue Fassung des TV FFS – die wichtigsten Änderungen des Manteltarifvertrages im Überblick

Neue Fassung des TV FFS – die wichtigsten Änderungen des Manteltarifvertrages im Überblick

Autor
Marlene Urek
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Am 12. Oktober 2024 haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Schauspielgewerkschaft BFFS und die Produktionsallianz (PA) über einen Tarifabschluss geeinigt. Nach zähen Verhandlungen, in denen zwischenzeitlich auch das Scheitern der Tarifverhandlungen mitgeteilt worden war, gibt es nun seit dem 1. Januar 2025 einen neuen Tarifvertrag für Film- und Serienproduktionen. Die neue Fassung des TV FFS bringt einige Änderungen mit sich. Aufsehen hat dabei vor allem die Anlage zum Manteltarifvertrag des TV FFS zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen erregt (siehe unseren Blogbeitrag hierzu). Die Gagen nach dem Gagentarifvertrag erhöhen sich um je 2,5 Prozent ab Mai 2025 und Januar 2026. Die Tarifvertragsparteien einigten sich zudem auf einen ersten Tarifvertrag für die betriebliche Altersvorsorge in Filmproduktionen. Daneben sieht aber auch der Manteltarifvertrag selbst einige Neuerungen vor, über die im Folgenden ein Überblick gegeben werden soll. Auch im Schauspieler-Tarifvertrag haben sich Änderungen ergeben.

Höchstarbeitszeiten

Der TV FFS in der Fassung vom 12. Oktober 2024 sieht nun vor, dass eine Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden eingehalten werden muss. Die Möglichkeit bei hochfrequenten Fernsehserien-Produktionen, an einem Tag pro Kalenderwoche eine 13. Stunde Arbeitszeit vorzusehen, gibt es nicht mehr. Auch die Regelung, wonach in bestimmten Ausnahmefällen bei Zustimmung der Filmschaffenden eine Überschreitung der Tageshöchstzeiten zulässig war, sieht die neue Fassung des TV FFS nicht mehr vor. Die Arbeitszeiten werden damit nun strikter und ohne Abweichungsmöglichkeiten vom Tarifvertrag vorgegeben. Angepasst wurden ebenfalls die Zuschläge für tägliche und wöchentliche Mehrarbeit.

Arbeitszeitverkürzungstag

Ganz neu eingeführt wurde in Tz. 6 des TV FFS der Arbeitszeitverkürzungstag. Filmschaffende sollen einen zusätzlichen bezahlten arbeitsfreien Tag erhalten, wenn sie für mindestens 20 Drehtage eingeplant sind. Der freie Tag soll zwischen dem 2. und 16. Drehtag im Zeitraum von Montag bis Freitag gewährt werden. Bei länger andauernden Produktionen soll je ein arbeitsfreier Tag pro 20 Drehtage gewährt werden.  Die Regelung soll einen Einstieg in die 4-Tage-Woche für Filmschaffende darstellen. Ab dem 1. Mai 2025 ist dies bei allen Filmproduktionen umzusetzen, die ab dem 1. Mai 2025 beginnen oder weniger als 5 Drehtage vor dem 1. Mai 2025 hatten.

Sofern weniger als 20 Drehtage vorgesehen sind, soll aber ebenfalls ein Zeitguthaben erworben werden. Ab mindestens fünf vollen Drehtagen soll eine Gutschrift im Zeitkonto von 2,5 Stunden und je weiterem Drehtag 30 Minuten gesondert ausgewiesen werden. Dies gilt auch für zusätzlich zu den 20 Drehtagen anfallenden Drehtage, wenn kein neuer Arbeitszeitverkürzungstag erworben wird. Ab dem 26. oder 46. Drehtag sind daher ebenfalls Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto auszuweisen.

Reisezeiten

Die Regelungen zu Reisezeiten haben sich im Wesentlichen nicht geändert, allerdings wurde die Regelung umfassend neu formuliert. Eine wichtige Klarstellung enthält Tz. 12.4. des TV FFS, wonach Reisezeiten keine Arbeitszeiten sind, auch wenn diese Zeiten vergütet werden. Dies spielt für die Anrechnung auf die Tages- und Wochenhöchstarbeitszeiten eine wichtige Rolle. Die Tarifvertragsparteien haben auch in der neuen Fassung des TV FFS jedoch keine Definition der Reiseproduktionen aufgenommen, sodass sie insofern keine Klarheit geschaffen haben.

Änderungen im Schauspieler-Tarifvertrag

Nicht nur im Manteltarifvertrag haben sich Änderungen ergeben, sondern auch im Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler. Der Tarifvertrag enthält nun die Regelungen zum E-Casting und höhere Berufseinstiegsgagen für Schauspielerinnen und Schauspieler. Für Schauspieler ist zudem die Anlage KI zum Manteltarifvertrag eine bedeutende Anpassung, da diese den Einsatz generativer KI bei schauspielerischen Darbietungen regelt.

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