Mittwochsgespräch „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Mittwochsgespräch „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Autor
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M. Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Wir laden Sie herzlich zum Digitalen Meeting der Reihe „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“ ein.

Mittwoch, 3. Juli 2024
17:00 bis 18:00 Uhr
Digital via Zoom

Unser heutiges Thema lautet: „KI & Persönlichkeitsrecht“

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglicht Umsetzungen, die ohne KI undenkbar wären, wie beispielsweise den Einsatz von Sprechstimmen, die den Stimmen bereits verstorbener Autor/‑innen oder bekannter Persönlichkeiten zum Verwechseln ähnlich sind. Aber auch Korrekturen von Audioaufnahmen lassen sie ohne erneutes Hinzuziehen der Sprecher/‑innen vornehmen.

Ähnliches gilt im Bildbereich: natürliche Personen lassen sich bereits sehr authentisch durch KI darstellen. Diese Technik nutzen beispielsweise auch Influencer-Agenturen, die KI-generierte Influencer anbieten, um Produkte zu vermarkten.

Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M., Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und Partnerin bei LAUSEN, gibt einen Überblick zu relevanten use cases, Vor- und Nachteilen und was in rechtlicher Hinsicht beim Einsatz KI-generierter Stimmen oder der Abbildungen von Personen berücksichtigt werden muss.

Zur kostenlosen Teilnahme melden Sie sich bitte hier an: anmeldung@fachtagung-verlagsleistungen.de

Die weiteren Mittwochs-Themen werden frühzeitig bekanntgegeben.
August und September: Sommerpause

Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Blogeinträge

Keine Nutzungspflicht des Plattform-Meldeverfahrens für Nutzer bei Rechtsverletzungen

Keine Nutzungspflicht des Plattform-Meldeverfahrens für Nutzer bei Rechtsverletzungen

KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2025 – 10 W 70/25 In seiner Entscheidung vom 25.08.2025 hat das Kammergerichts Berlin entschieden, dass ein Nutzer für die Wahrung seiner Rechte nicht verpflichtet ist, das von der Online‑Plattform nach Art. 16 Abs. 1 DSA eingerichtete Meldeverfahren zu nutzen, sondern seine Rechte auch durch außerhalb dieses Verfahrens erfolgende, hinreichend präzise …

Mehr erfahren
BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

BAG: Paarvergleich für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung ausreichend

Nicht nur die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt für Wirbel beim Thema Entgeltgleichheit, sondern auch ein aktuelles Urteil des BAG (Urteil vom 23. Oktober 2025, Az.: 300/24). Das BAG hat entschieden, dass für die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts die Darlegung ausreichend ist, dass das Entgelt eines Kollegen des anderen Geschlechts, der die gleiche oder …

Mehr erfahren
LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

LAUSEN im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking erneut als Top-Kanzlei für Medien- und Presserecht ausgezeichnet

Die Kanzlei LAUSEN zählt erneut zu den führenden Kanzleien für Medien– und Presserecht im Legal 500 Deutschland 2026 Ranking. Im Bereich Medien/Entertainment wird LAUSEN in Tier 2 geführt und damit wiederholt als eine der renommiertesten Kanzleien in diesem Marktsegment ausgezeichnet. Hervorzuheben ist die Platzierung im Bereich Medien/Urheberrechtliche Streitigkeiten, in dem LAUSEN zu den Top-8-Kanzleien in …

Mehr erfahren