Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Alltag. Sie eröffnet enorme Potenziale für Effizienz, Innovation und Wertschöpfung – stellt Unternehmen jedoch zugleich vor komplexe rechtliche, technische und strategische Herausforderungen.

Wer KI entwickelt, einsetzt oder integriert, bewegt sich in einem hochdynamischen Rechtsrahmen. Neben der neuen KI-spezifischen Regulierung durch den EU AI Act greifen eine Vielzahl bereits etablierter Gesetze – etwa die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der Data Governance Act, der Data Act sowie das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Diese Regelwerke müssen auf die neue Technologie übertragen und in die Unternehmenspraxis eingebettet werden.

Unsere Beratung zielt darauf, Innovation und Rechtssicherheit in Einklang zu bringen. Wir begleiten Unternehmen bei der rechtssicheren Entwicklung, Implementierung und Nutzung von KI-Systemen, von der Vertragsgestaltung bis zur Compliance-Struktur. Dabei behalten wir stets den gesamten regulatorischen Kontext im Blick – einschließlich vertraglicher Vorgaben von Kooperationspartnern, etwa von Sendern, Streaming-Plattformen, Agenturen oder Verlagen.

Wir beraten große deutsche und internationalen Verlagshäuser, Bildungsunternehmen, Filmproduktionen, Rundfunksender, Verwertungsgesellschaften, Musikverlage und -labels wie auch Rechte-Aggregatoren und Softwarehäuser im Hinblick auf ihre digitalen Strategien und Geschäftsmodelle in Zusammenhang mit der Nutzung und dem Angebot von Systemen Künstlicher Intelligenz, sowie bei der umfassenden Schulung der Mitarbeitenden.

Unsere Leistungen

Beim Einsatz fremder KI-Systeme

  • Unterstützung bei der Erarbeitung einer passgenauen KI-Strategie und KI-Governance
  • Prüfung/Anpassung/Freigabe von Nutzungsbedingungen und KI-aaS-Verträgen Dritter
  • Erstellung von Mitarbeiter-Guidelines zur Freigabe und Nutzung von KI-Tools
  • Erstellung von KI-Policy-Richtlinien
  • Erstellung von Leitlinien für Kreative/externe Dienstleister, wie etwa Agenturen
  • Prüfung von Compliance Anforderungen an KI-Anwendungen (Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, NDAs, GeschGG, IT-Security)
  • Ergänzung/Anpassung/Prüfung von Rechtekatalogen im Hinblick auf KI-Nutzungen
  • Kategorisierung/Prüfung der Anforderungen für verschiedene Risikokategorien nach KI-VO
  • Erstellung strategische Umsetzungsmaßnahmen für KI-VO

Bei der Erstellung und dem Angebot eigener KI-Systeme

  • Erstellung von Nutzungsbedingungen für das Angebot eigener KI-Tools
  • Ausarbeitung von KI-Lizenzmodellen
  • Strategische Planung von KI-Training/-Finetuning
  • Prüfung von Compliance Anforderungen an KI-Anwendungen (Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, NDAs, GeschGG, IT-Security)
  • Kategorisierung/Prüfung der Anforderungen für verschiedene Risikokategorien nach KI-VO
  • Erstellung strategische Umsetzungsmaßnahmen für die KI-VO
  • Begleitung bei der Umsetzung der Anforderungen und Pflichten der KI-VO, insbesondere für Hochrisiko-KI und Transparenz
  • Rechtliche Begleitung bei der Erstellung von KI-Avataren/KI-Influencern

Erstellung und Durchführung passender KI-Kompetenz-Schulungen nach Artikel 4 KI VO

Ihre Ansprechpartner

  • Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.

    Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.

    Rechtsanwältin, Partnerin
    Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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  • Dr. Kerstin Bäcker

    Dr. Kerstin Bäcker

    Rechtsanwältin, Partnerin
    Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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  • Dr. Richard Hahn

    Dr. Richard Hahn

    Rechtsanwalt, Partner
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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  • Dr. Martin Schippan

    Dr. Martin Schippan

    Rechtsanwalt, Partner
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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  • Marco Erler

    Marco Erler

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
    Zertifizierter Jugendschutzbeauftragter
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  • Marlene Urek

    Marlene Urek

    Rechtsanwältin
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