Die Pläne der EU für Green Marketing (Teil 1)

Die Pläne der EU für Green Marketing (Teil 1)

Autor
Svenja Schumann
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Die Aussage eines Unternehmens, nachhaltig zu sein oder nachhaltige Produkte anzubieten, ist für Verbraucher:innen ein zunehmender Faktor für oder gegen eine Kaufentscheidung geworden. Werbende Unternehmen wissen um den Marketingeffekt von Claims wie „Umweltfreundlichkeit“ und „Nachhaltigkeit“. Neben der Werbung mit entsprechenden Claims verwenden sie Zertifikate, die die entsprechende Umweltfreundlichkeit garantieren sollen. Dabei erfüllen aber nicht alle Produkte tatsächlich die umweltfreundlichen Versprechen. Wir haben bereits darüber berichtet, dass sich die deutschen Gerichte zunehmend mit dieser Art der irrführenden Werbung beschäftigen.

 

Auch die EU weiß um das Problem und hat zum Schutz der Verbraucher:innen zwei Richtlinienentwürfe auf den Weg gebracht. In diesem ersten Teil beleuchten wir zunächst den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie).

 

Der Verbraucher als Faktor im grünen Wandel

Greenwashing meint jede irreführende, vage oder unbegründete Information über die Umwelteigenschaften eines Produktes. Laut einer Studie der EU-Kommission enthielten 53,3 % aller Produktwerbungen mit Umweltaussagen im Jahr 2020 genau solche Aussagen – somit sind über die Hälfte aller Werbeaussagen prinzipiell irreführend.

 

Zum Teil werben Unternehmen auch mit Umweltzeichen. Dabei handelt es sich um Güte- oder Qualitätszeichen und -siegel. Mit ihnen wird suggeriert, dass ein bestimmter Standard oder bestimmte Anforderungen erfüllt seien. Von den über 200 in der EU verwendeten Umweltzeichen wurde jedoch bei fast der Hälfte eine nur unzureichende oder gar keine Überprüfung der versprochenen Anforderungen durchgeführt. Rund die Hälfte aller Siegel sind somit intransparent, unzuverlässig und für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar. In der Folge werden diese zunehmend verwirrt und damit davon abgehalten, tatsächlich nachhaltige Ware einzukaufen. Dabei sollen sie – so die Vorstellung der EU-Kommission – mit ihren Kaufentscheidungen dazu beitragen, eine bessere Umweltleistung zu belohnen.

 

Bekämpfung von „Greenwashing“ im Wettbewerbsrecht

Um einen effektiven Schutz für Verbraucher:innen zu erreichen, möchte die Kommission daher unter anderem die Regelungen zu Umweltaussagen innerhalb der EU regulieren. So soll laut des entsprechenden EU-Reformvorschlages zunächst die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) aktualisiert werden.

 

Unter anderem soll der Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um umweltbezogene Geschäftspraktiken erweitert werden, die in jedem Fall unzulässig sein sollen:

 

Beispielsweise soll verboten werden, eine allgemeine, vage Umweltaussage zu treffen, obwohl der Gewerbetreibende die gepriesene hervorragende Umweltleistung nicht nachweisen kann. Solche Umweltaussagen sind laut EU-Vorschlag Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“, „CO2-neutral“ oder „energieeffizient“.

 

Zudem verboten werden soll die Kennzeichnung mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel, wenn dieses weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert noch von Behörden stammt.

 

Mit diesen Schritten soll das Wettbewerbsrecht das richtige Instrumentarium erhalten, um Greenwashing entgegenzuwirken. Noch einen Schritt weiter geht der zweite Vorschlag der EU-Kommission: Die Green-Claims Richtlinie. Diese beleuchten wir in Teil 2.

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