Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen!
In einem Unternehmen hat es sich seit vielen Jahren eingebürgert, dass die Mitarbeiter jederzeit ihren Arbeitsplatz zum Rauchen verlassen dürfen, ohne sich am Zeiterfassungsgerät ausstempeln zu müssen. Der Arbeitgeber hat die Raucherpausen wie normale Arbeitszeit bezahlt. Diese Praxis möchte er nun ändern und erlässt eine Betriebsanweisung, wonach die Mitarbeiter künftig während der Raucherpausen ausstempeln müssen. …