Bewertungen auf Jameda: BGH stärkt Rechte der Ärzte

Bewertungen auf Jameda: BGH stärkt Rechte der Ärzte

Autor
Dr. Florian Sperling
Dr. Florian Sperling Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Ein Zahnarzt wurde auf jameda.de von einem Nutzer mit der Gesamtnote 4,8 bewertet. In den Kategorien „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“ erhielt er eine glatte 6. Auf eine nähere Begründung verzichtete der Nutzer. Der Zahnarzt verlangte von Jameda die Löschung der Bewertung und Herausgabe der Nutzerdaten. Er bestritt, dass der Nutzer überhaupt von ihm behandelt wurden. Jameda verweigerte die Löschung und teilte mit, dass man den Nutzer im Rahmen der Qualitätsprüfung angeschrieben habe. Dieser habe die Behandlung nachgewiesen und die Bewertung sehr ausführlich bestätigt. Man habe deshalb keinen Anlass, an der Authentizität der Bewertung zu zweifeln. Die Herausgabe der Nutzerdaten verweigerte Jameda unter Hinweis auf den Datenschutz. Der Zahnarzt erhob Klage auf Löschung der Bewertung.

In letzter Instanz stellte der BGH mit Urteil vom 1. März 2016 Folgendes fest:

1. Jameda haftet nicht unmittelbar für rechtsverletzende Bewertungen. Die Plattform ist nicht verpflichtet, alle Bewertungen vor der Veröffentlichung zu überprüfen.

2. Jameda haftet aber dann, wenn ein Betroffener auf eine rechtsverletzende Bewertung hingewiesen hat und Jameda daraufhin die Frage der Rechtsverletzung nicht ausreichend prüft

3. Welcher Prüfaufwand der Plattform zuzumuten ist, bestimmt sich jeweils nach einer Interessenabwägung im Einzelfall. Der Prüfungsaufwand darf den Betrieb des Portals dabei grundsätzlich weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren

4. ABER: Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich. Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym abzugeben, noch verstärkt. Außerdem erschweren es verdeckt abgegebene Bewertungen dem Arzt, direkt gegen den Bewertenden vorzugehen.

5. Deshalb kann Jameda eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen abverlangt werden. Dabei muss Jameda dem Bewertenden die Beanstandung des betroffenen Arztes  übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten. Jameda muss den Bewertenden auffordern, den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben und den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und -zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend zu übermitteln. Anschließend muss Jameda dem Arzt die Informationen und Unterlagen über den behaupteten Behandlungskontakt weiterleiten, soweit dies nicht gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

Fazit:

Der BGH stärkt die Rechte der Ärzte und nimmt Jameda und andere Bewertungsplattformen stärker in die Pflicht. Die Ärzte werden künftig vor allem vor „Fake-Bewertungen“ geschützt, denen de facto gar keine Behandlung zugrunde lag.

Ein rechtliches Vorgehen gegen ungerechtfertigte Bewertungen bietet in Zukunft also noch mehr Aussicht auf Erfolg. Weitere Informationen hierzu unter www.falsch-bewertet.de.

 

Weitere Blogeinträge

Reeperbahnfestival – Panel „The State of the AI Dilemma – Protection vs. Music Licensing“

Reeperbahnfestival – Panel „The State of the AI Dilemma – Protection vs. Music Licensing“

Marco Erler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei LAUSEN, diskutiert auf diesem Panel im Rahmen des Reeperbahn Festivals eines der drängendsten Themen der Musikindustrie: Wie gehen wir mit der Nutzung von Musik im Rahmen von KI um? Freitag, 19. September 2025 13:30 – 14:30 Uhr East Hotel / Amber / HH Im Panel „The State …

Mehr erfahren
Reeperbahn Festival: Das Legal Update 2025 – Was die Musikwirtschaft jetzt wissen muss

Reeperbahn Festival: Das Legal Update 2025 – Was die Musikwirtschaft jetzt wissen muss

Beim Legal Update 2025 gibt Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei LAUSEN, einen Überblick über die neuesten, relevanten rechtlichen Entwicklungen mit Schwerpunkt auf KI und deren Auswirkungen. Donnerstag, 18. September 2025, 10:30 – 11:30 Uhr East Hotel / Ginger / HH Im Fokus stehen: ▶️ Update zum Stand der wichtigsten Gerichtsverfahren gegen …

Mehr erfahren
Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Bereits bei der Einigung über den TV FFS wurde bekannt gegeben, dass es zusätzlich einen neuen Tarifvertrag für eine betriebliche Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende geben soll (siehe unseren Blogbeitrag hierzu). Dieser tritt nun zum 1. Juli 2025 in Kraft. Darauf haben sich die Produktionsallianz, ver.di und BFFS geeinigt. Die neuen Regelungen sollen eine branchenweit …

Mehr erfahren