Bernhard Buchner

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Vernetzen via

Bernhard Buchner

Kompetenzen

  • Digital Platforms & Media Regulation
  • IT & Software
  • Datenschutz & Data Economy
  • E-Commerce
  • Wettbewerbsrecht
  • Social Media

Vita

Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in München. Tätigkeit in einer Münchner Kanzlei sowie als Repetitor und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht der LMU München. Seit 2001 bei LAUSEN, seit 2009 Partner mit den Schwerpunkten Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, insbesondere der Verfolgung von Rechtsverletzungen im Online-Bereich. Vortrags- und Referententätigkeit für die Akademie der Deutschen Medien.

Kontakt

E-Mail-Adresse buchner@lausen.com
Soziale Netzwerke

Blog-Beiträge

Name schlägt Domain nicht immer

Name schlägt Domain nicht immer

Domainnamen gehören zu den Assets, um die man sich im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung unbedingt kümmern sollte. Wird dies versäumt, ist der zum eigenen Firmennamen „gehörende“ Domainname möglicherweise bereits vergeben und wird im ungünstigen Fall sogar von einem Konkurrenten genutzt. In solchen Fällen hilft dann auch der Rechtsweg nicht immer weiter, wie das Urteil des …

Mehr erfahren
Haftung von Amazon für Markenverletzungen im Marketplace

Haftung von Amazon für Markenverletzungen im Marketplace

Die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für auf der Plattform durch Drittanbieter begangene Markenverletzungen ist regelmäßig Gegenstand von Diskussionen. Für Markeninhaber ist es regelmäßig einfacher und effektiver, die Plattform in Anspruch zu nehmen, als den Drittanbieter. Letzterer hat seinen Sitz oftmals im schwer erreichbaren Ausland, wenn er überhaupt hinreichend identifizierbar ist. Die bisherige Rechtsprechung erkannte jedoch meist …

Mehr erfahren
Kennzeichnungspflicht beim Influencermarketing

Kennzeichnungspflicht beim Influencermarketing

Die Frage, ob bzw. unter welchen Umständen, InfluencerInnen ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, war lange ungeklärt. Die instanzgerichtliche Rechtsprechung war uneinheitlich (siehe etwa hier, hier oder hier). Nunmehr hat der BGH in drei parallelen Urteilen vom 9. September 2021 zur Klärung beigetragen (Az. I ZR 90/20 zu Luisa Maxime Huss; Az. I ZR 125/20 …

Mehr erfahren