Neue Urheberrechtsrichtlinie: Was müssen Rechteinhaber und Plattformen jetzt tun?

Neue Urheberrechtsrichtlinie: Was müssen Rechteinhaber und Plattformen jetzt tun?

Autor
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M. Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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Um Art. 17 (vormals Art. 13) der neuen Urheberrechtsrichtlinie ergab sich eine hitzig geführte und häufig auf die verfälschenden Schlagworte „Uploadfilter“ und „Internet-Zensur“ reduzierte öffentliche Debatte, die in vielen Aspekten an der Sache vorbeiging. Unser Beitrag in DR Digitalisierung und Recht analysiert daher, weshalb die Neuregelung überhaupt erforderlich wurde, welche Plattformen von der Regelung betroffen sind, welche Auswirkungen sie auf diese Plattformen haben wird, wie der (Ent-)Haftungsmechanismus funktioniert und vor allem, welche Schritte nun vonseiten der Plattformen sowie der Rechteinhaber zu unternehmen sind, um für das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gewappnet zu sein.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier.
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