Lausen Rechtsanwälte: Erneute Auszeichnung als Top-Kanzlei im Medienrecht

Lausen Rechtsanwälte: Erneute Auszeichnung als Top-Kanzlei im Medienrecht

Autor
Jutta Schippan
Jutta Schippan Diplom- Kauffrau Profil ansehen

Lausen Rechtsanwälte wird im aktuellen Legal500-Ranking auch 2023 als eine der führenden Kanzleien im Medienrecht ausgezeichnet!

Das Ranking im Bereich Medien/ Entertainment führt 31 Kanzleien in 5 Kategorien. Lausen Rechtsanwälte ist hier erneut in „Tier 2“ gelistet. The Legal500 Deutschland empfiehlt namentlich eine Vielzahl unserer Anwälte, darunter auch Marco Jung als Rising Star. Im Presse- und Verlagsrecht finden Sie uns im Ranking hier.

Von Kolleg:innen zu den Besten gezählt zu werden, freut uns außerordentlich! Herzlichen Dank allen, die auf diese Art ihr Vertrauen in uns und unsere Arbeit ausgedrückt haben.

 

 

Weitere Blogeinträge

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Für Eilige: Am 8. Mai 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf der Leitlinien zur Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 AI Act vorgelegt. Sie konkretisieren erstmals, was Betreiber von KI-Systemen ab dem 2. August 2026 als Deepfake oder als „Text im öffentlichen Interesse“ sichtbar kennzeichnen müssen. Betroffen ist faktisch jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt …

Mehr erfahren
EuGH „Pelham II“: Was der neue Pastiche- Begriff für Rechteinhaber bedeutet

EuGH „Pelham II“: Was der neue Pastiche- Begriff für Rechteinhaber bedeutet

Was hat der EuGH in „Pelham II“ entschieden? EuGH (Große Kammer), Urteil vom 14. April 2026 – C-590/23 Fast dreißig Jahre nach dem Erscheinen des Titels „Nur mir“ hat der Europäische Gerichtshof am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 die Pastiche- Schranke des europäischen Urheberrechts erstmals verbindlich konturiert. Die Große Kammer hat dabei zwei …

Mehr erfahren
Keine Nutzungspflicht des Plattform-Meldeverfahrens für Nutzer bei Rechtsverletzungen

Keine Nutzungspflicht des Plattform-Meldeverfahrens für Nutzer bei Rechtsverletzungen

KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2025 – 10 W 70/25 In seiner Entscheidung vom 25.08.2025 hat das Kammergerichts Berlin entschieden, dass ein Nutzer für die Wahrung seiner Rechte nicht verpflichtet ist, das von der Online‑Plattform nach Art. 16 Abs. 1 DSA eingerichtete Meldeverfahren zu nutzen, sondern seine Rechte auch durch außerhalb dieses Verfahrens erfolgende, hinreichend präzise …

Mehr erfahren