Kulturmilliarde soll Medienunternehmen durch die Pandemie helfen

Kulturmilliarde soll Medienunternehmen durch die Pandemie helfen

Autor
Marco Jung, LL.M.
Marco Jung, LL.M. Rechtsanwalt Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Die Bundesregierung hat bekanntlich ein insgesamt ca. 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket geschnürt. Eine Milliarde hiervon wird dezidiert der Kultur- und Medienbranche unter dem Titel „NEUSTART KULTUR“ gewidmet. Diese „Kulturmilliarde“ soll ein Investment in die kulturelle Infrastruktur des Landes darstellen und schwerpunktmäßig den stark auf persönliche Interaktion angewiesenen Kultur- und Medienbranchen wie Musik, Theater und Film helfen. Das Geld stellt Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters etwa einen halben zusätzlichen Jahresetat zur Verfügung und soll folgendermaßen verteilt werden:

Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Mit rund 250 Millionen Euro soll in erster Linie privat finanzierten Kultureinrichtungen wie Kinos und Privattheatern dabei geholfen werden, ihre Einrichtungen auf die Bedürfnisse einer Öffnung während der andauernden COVID-19 Pandemie anzupassen. Mit dem Geld sollen etwa Hygienekonzepte erarbeitet, Online-Ticketing-Systeme adaptiert und Modernisierungen von Belüftungssystemen möglich gemacht werden.

Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen

Der Löwenanteil der „Kulturmilliarde“ in Höhe von 450 Millionen Euro dient der Stärkung der Kulturinfrastruktur. Das Geld soll Medien-  und Kulturbetrieben dabei helfen, neue kreative Aufträge zu vergeben. Damit entscheidet sich die Bundesregierung zumindest vorerst gegen eine Überarbeitung der direkten Soforthilfen für Künstler und investiert lieber in die Vergabe neuer Kreativarbeit. Die Mittel werden nach Branchen verteilt. Dabei entfallen 150 Millionen Euro auf den Bereich Musik (z. B. Livemusikstätten, Festivals, Musikveranstalter). Mit weiteren 150 Millionen Euro wird der Theaterbranche geholfen (z. B. Privattheater, Festivals und Veranstalter). Die Filmbranche erhält ca. 120 Millionen Euro. Damit sollen zum einen Kinos unterstützt, aber auch Mehrbedarfe bei Produktion und Verleih finanziert werden. Schließlich stehen den übrigen Bereichen wie der Verlagsbranche und den Galerien 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderung alternativer digitaler Angebote

Um während der Pandemie auch ohne persönlichen Kontakt Kultur in anderer Form anbieten zu können, werden 150 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon sollen vorwiegend Museen („Museum 4.0“) profitieren, aber auch viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes finanziert werden.

Schließlich dienen 100 Millionen Euro der Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und -projekte sowie 20 Millionen Euro der Direkthilfe für private Hörfunkveranstalter.

Weitere Informationen der Bundesregierung sind hier abrufbar.

Weitere Artikel

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Die neuen CRA-Leitlinien der EU-Kommission: Was bei der „wesentlichen Veränderung“ jetzt gilt

Für Eilige Die EU-Kommission hat jüngst Leitlinien zum CRA veröffentlicht. Die Leitlinien zeigen betroffenen Unternehmen zahlreiche Stolperfallen. Eine kontinuierliche CRA-Governance mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten wird unverzichtbar. Mit 81 Seiten ist der Cyber Resilience Act (CRA) ein echtes Brett an Regulatorik für die digitale Produktsicherheit. Vollständig anzuwenden ist der CRA zwar erst ab dem 11. …

Mehr erfahren
Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Die finalen Leitlinien zu den Kennzeichnungspflichten liegen vor – Was sich für die Kennzeichnung von KI-Inhalten ändert

Für Eilige Am 20. Juli 2026 hat die EU-Kommission die finalen Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act veröffentlicht, abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1653. Sie lösen den Entwurf vom 8. Mai 2026 ab und sollen vor allem Orientierungshilfe zu den Definitionen des Artikel 50 AI Act geben (wir berichteten hier). Die AI Act Kennzeichnungspflichten für …

Mehr erfahren
LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

LAUSEN im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“

Wir freuen uns, dass gleich drei Anwältinnen und Anwälte von LAUSEN im aktuellen Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ empfohlen werden. Das Ranking wird jährlich in Zusammenarbeit mit Best Lawyers erstellt und zählt zu den renommiertesten Auszeichnungen im deutschen Rechtsmarkt. Die Empfehlungen bestätigen die besondere Expertise unserer Kanzlei in den Bereichen Urheber- und Medienrecht, Entertainment-Recht und …

Mehr erfahren