Kostenlose Fachtagung „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Kostenlose Fachtagung „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“

Autor
Dr. Kerstin Bäcker
Dr. Kerstin Bäcker Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Wir laden Sie herzlich zum 6. Digitalen Meeting der Reihe „Was Verlage leisten – Die Zukunft des Verlegens“ ein.

Mittwoch, 3. März 2021
17:00 – 18:00 Uhr
Digital via Zoom

Unser heutiges Thema lautet: „Auch gemeinfreie Werke brauchen Schutz?“
In einem moderierten Gespräch wollen wir uns mit dem Schutz gemeinfreier Werke befassen. Für diese Werke sind die vielfältigen verlegerischen Leistungen besonders deutlich sicht- und nachvollziehbar.
Sprachliche Modernisierung, Sinn erklärende Annotationen, Ausstattungsmerkmale – um nur einige wenige Aspekte zu nennen – werden zur Sprache kommen.
Herr Bernhard Schmidt (Karl May Verlag) wird sich zu den besonderen Herausforderungen ihrer verlegerischen Leistungen äußern. Moderation: Renate Reichstein

Zur kostenlosen Teilnahme melden Sie sich bitte hier an:
anmeldung@fachtagung-verlagsleistungen.de

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats bieten wir einen einstündigen Branchenaustausch an. Am 7. April 2021 sprechen wir hierüber – Verlage und künstliche Intelligenz.

Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Blogeinträge

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

LAUSEN zählt laut Capital zu den besten Kanzleien für Medien- und Presserecht 2026

Die Kanzlei LAUSEN wurde vom Wirtschaftsmagazin Capital als eine der „Besten Anwaltskanzleien 2026“ ausgezeichnet. Im aktuellen Ranking zählt unsere Kanzlei im Bereich Medien- und Presserecht zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Besonders freuen wir uns darüber, in der Kategorie „überregional“ als eine von nur vier ausgezeichneten Kanzleien bundesweit geführt zu werden. Die Auszeichnung bestätigt unsere langjährige …

Mehr erfahren
Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Art. 50 Abs. 4 AI Act: Was Unternehmen ab August 2026 als KI-Inhalt kennzeichnen müssen

Für Eilige: Am 8. Mai 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf der Leitlinien zur Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 AI Act vorgelegt. Sie konkretisieren erstmals, was Betreiber von KI-Systemen ab dem 2. August 2026 als Deepfake oder als „Text im öffentlichen Interesse“ sichtbar kennzeichnen müssen. Betroffen ist faktisch jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt …

Mehr erfahren
EuGH „Pelham II“: Was der neue Pastiche- Begriff für Rechteinhaber bedeutet

EuGH „Pelham II“: Was der neue Pastiche- Begriff für Rechteinhaber bedeutet

Was hat der EuGH in „Pelham II“ entschieden? EuGH (Große Kammer), Urteil vom 14. April 2026 – C-590/23 Fast dreißig Jahre nach dem Erscheinen des Titels „Nur mir“ hat der Europäische Gerichtshof am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 die Pastiche- Schranke des europäischen Urheberrechts erstmals verbindlich konturiert. Die Große Kammer hat dabei zwei …

Mehr erfahren