EuGH entscheidet am 22. Juni 2021 im richtungsweisendem Fall YouTube/Uploaded

EuGH entscheidet am 22. Juni 2021 im richtungsweisendem Fall YouTube/Uploaded

Autor
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M.
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M. Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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Mit Spannung wird das Urteil vom Europäischen Gerichtshof zur Rechtssache YouTube/Uploaded erwartet. Der EuGH wird am 22. Juni 2021 entscheiden, ob Plattformbetreibende, die ein System aufbauen, das Anreize zum Upload attraktiver Originalinhalte setzt und dadurch in der Folge zu millionenfachen Rechtsverletzungen zum kommerziellen Vorteil der zentral organisierenden Plattform führt, für die auftretenden Rechtsverletzungen selbst direkt haftbar gemacht werden können. Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag als Teil einer größeren Urheberrechtsreform am 20. Mai 2021 das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) beschlossen, welches am 1. August 2021 in Kraft treten und ebenfalls die Haftung von Plattformen wie YouTube regeln wird.

In der aktuellen Ausgabe „Smart Rechtsguide 2021“ finden Sie unseren Beitrag:
„Neues zur Haftung von Online-Diensten – Der Fall YouTube/Uploaded und Artikel 17“

 

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