Private Internetnutzung – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Ein Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern die private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses während der Arbeitszeit ausdrücklich verboten. Trotzdem hat er Hinweise darauf, dass ein Arbeitnehmer entgegen diesem Verbot immer wieder privat im Internet surft. Deshalb wertet der Arbeitgeber ohne Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters dessen Browserverlauf aus. Dabei stellt er fest, dass der Mitarbeiter in einem Zeitraum …