
Die „Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder“ („DSK“) ist ein Koordinierungsorgan der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die DSK hat als solche keine Exekutivgewalt, ihre Positionen sind weder für die angeschlossenen Behörden, noch für Gerichte, noch für Rechtsanwender verbindlich. Dennoch lohnt es sich, auf die Aussagen der DSK zu achten, da sie eine starke Stimme im Datenschutzrecht ist und aus ihren Positionen Rückschlüsse und Prognosen für die Rechtsanwendung gezogen werden können.
Die DSK hat am 06.05.2024 eine Orientierungshilfe mit dem Titel „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ veröffentlicht. Damit will die DSK, laut eigenem Bekunden, Unternehmen und Behörden eine Übersicht der relevanten Fragen an die Hand geben, die sich aus Sicht des Datenschutzrechts bei der Auswahl, Einführung und Nutzung von Anwendungen künstlicher Intelligenz („KI-Anwendungen“) stellen – und die Unternehmen und Behörden beantworten sollten, bevor sie KI-Anwendungen in ihre operativen Abläufe einführen. Dabei erhebt die Orientierungshilfe ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll in Zukunft laufend ergänzt und überarbeitet werden.
Der Zielsetzung entsprechend bietet die Orientierungshilfe einen guten Überblick über die datenschutzrechtlichen Fragestellungen von KI-Anwendungen. Sie stellt insofern eine kleine Rundreise durch das Datenschutzrecht dar und hält an allen Sehenswürdigkeiten des Datenschutzrechts an – wie etwa der Frage nach den Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung, der Problematik der Umsetzung von Betroffenenrechten, sowie Fragen des Beschäftigtendatenschutzes.
Mit dem gewählten Ansatz kann die Orientierungshilfe naturgemäß Themen nur anreißen und ein Problembewusstsein bei den datenschutzrechtlich Verantwortlichen schaffen. Sie kann und will jedoch keine abschließenden Antworten für die aufgeworfenen Fragen bieten. Diese Antworten werden auch weiterhin im Rahmen einer einzelfallbezogenen Betrachtung der in der Orientierungshilfe angesprochenen Themen gefunden werden müssen.
Als Einstieg und Überblick in die datenschutzrechtlichen Fragestellungen von KI-Anwendungen erscheint die Orientierungshilfe durchaus gelungen, ihre Lektüre kann allen Unternehmen ans Herz gelegt werden. Mit dem dann hoffentlich geschaffenen Problembewusstsein müssen diese Unternehmen dann den aufgeworfenen Fragen nachgehen, um ihre datenschutzrechtliche Verantwortung auch praktisch umzusetzen.
Brauchen Sie Hilfe bei der Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Anwendungen? Wir helfen Ihnen gerne.