Corona-Hilfsprogramm der Filmförderungen von Bund und Ländern

Corona-Hilfsprogramm der Filmförderungen von Bund und Ländern

Autor
Dr. Thomas Glückstein
Dr. Thomas Glückstein Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Die Filmförderungen des Bundes und der Länder haben nun das bereits angekündigte Corona-Hilfsprogramm (vgl. unser Blogbeitrag hier) konkretisiert. Das Corona-Hilfsprogramm der Filmförderungen hat ein Volumen von EUR 15 Mio. und umfasst Maßnahmen im Bereich Produktion, Verleih und Kino.

Die Hilfen richten sich an alle von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderten Projekte und sollen dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.

Für den Bereich Produktion umfasst das Hilfsprogramm beispielsweise die folgenden Maßnahmen:

  • Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag.
  • Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemiebedingtem Abbruch der Dreharbeiten.
  • Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie‐bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten.
  • Mehrkostenförderung als bedingt‐rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht.
  • (Teil‐)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall.
  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
  • Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro gebildet werden, zu dem Bundes‐ und Länderförderer anteilig beitragen.
  • Die Mehrkosten können bis zu 30% der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max. 30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.
  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, 80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.
  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.

Weitere Einzelheiten des Programms finden sich hier.

Weitere Blogeinträge

Reeperbahnfestival – Panel „The State of the AI Dilemma – Protection vs. Music Licensing“

Reeperbahnfestival – Panel „The State of the AI Dilemma – Protection vs. Music Licensing“

Marco Erler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei LAUSEN, diskutiert auf diesem Panel im Rahmen des Reeperbahn Festivals eines der drängendsten Themen der Musikindustrie: Wie gehen wir mit der Nutzung von Musik im Rahmen von KI um? Freitag, 19. September 2025 13:30 – 14:30 Uhr East Hotel / Amber / HH Im Panel „The State …

Mehr erfahren
Reeperbahn Festival: Das Legal Update 2025 – Was die Musikwirtschaft jetzt wissen muss

Reeperbahn Festival: Das Legal Update 2025 – Was die Musikwirtschaft jetzt wissen muss

Beim Legal Update 2025 gibt Dr. Kerstin Bäcker, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei LAUSEN, einen Überblick über die neuesten, relevanten rechtlichen Entwicklungen mit Schwerpunkt auf KI und deren Auswirkungen. Donnerstag, 18. September 2025, 10:30 – 11:30 Uhr East Hotel / Ginger / HH Im Fokus stehen: ▶️ Update zum Stand der wichtigsten Gerichtsverfahren gegen …

Mehr erfahren
Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Bereits bei der Einigung über den TV FFS wurde bekannt gegeben, dass es zusätzlich einen neuen Tarifvertrag für eine betriebliche Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende geben soll (siehe unseren Blogbeitrag hierzu). Dieser tritt nun zum 1. Juli 2025 in Kraft. Darauf haben sich die Produktionsallianz, ver.di und BFFS geeinigt. Die neuen Regelungen sollen eine branchenweit …

Mehr erfahren