Marei Adam

Rechtsanwältin

Marei Adam

Kompetenzen

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Vita

Marei Adam berät und vertritt insbesondere Presseverlage. Das Presserecht und das Pressestrafrecht sind ihre Spezialgebiete. Auch damit verbundene urheberrechtliche Fragestellungen gehören zu ihren Kompetenzen. Sie ist Mitautorin im Löffler Presserechtskommentar (Teil Pressestrafrecht).

Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Münster, Stipendium im Journalistischen Förderprogramm der Hanns-Seidel-Stiftung, Referendariat in München, Tätigkeit in einer renommierten Strafrechtskanzlei in München (u.a. mit Fokus auf Pressestrafrecht). Promotion im Bereich Pressestrafrecht, seit 2019 bei LAUSEN.

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E-Mail-Adresse adam@lausen.com

Blog-Beiträge

Anklage eines Redakteurs wegen Verlinkung auf verbotene Webseite, rechtswidrige Durchsuchungen und der Umgang mit § 353d Nr. 3 StGB – Ein Konflikt zwischen Strafrecht und Pressefreiheit in vielerlei Hinsicht

Anklage eines Redakteurs wegen Verlinkung auf verbotene Webseite, rechtswidrige Durchsuchungen und der Umgang mit § 353d Nr. 3 StGB – Ein Konflikt zwischen Strafrecht und Pressefreiheit in vielerlei Hinsicht

Mit Beschluss vom 16. Mai 2023 entschied das Landgericht Karlsruhe, dass die Anklage gegen einen Redakteur wegen Verlinkung auf eine verbotene Webseite nicht zugelassen wird. Dieser Beschluss wurde von Arne Semsrott (Journalist und Projektleiter der Informationsplattform „FragdenStaat“) veröffentlicht, der dadurch wiederum – bewusst – eine Strafbarkeit nach § 353d Nr. 3 StGB riskiert. Gegen den …

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Nach Zurückverweisung durch BVerfG: Freispruch eines Journalisten im Hinblick auf § 33 KUG

Nach Zurückverweisung durch BVerfG: Freispruch eines Journalisten im Hinblick auf § 33 KUG

Mit Urteil vom 19. Dezember 2022 (Az.: 73 Ns-2 Js 1508/14-36/20) sprach das Landgericht Aachen einen Journalisten frei, der erstinstanzlich gemäß § 33 KUG verurteilt worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Fall im Rahmen seines „Verpixelungs-Beschlusses“ (Beschluss vom 23.06.2020 – 1 BvR 1716/17) zurückverwiesen. Trotz des Freispruchs in vorliegendem Fall ist sowohl die relevante Entscheidung …

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Investigativer Journalismus durch § 202 d StGB nicht gefährdet

Investigativer Journalismus durch § 202 d StGB nicht gefährdet

Erst kürzlich wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2022 (Az. 1 BvR 2821/16) veröffentlicht. Diesem lag eine Verfassungsbeschwerde betreffend die im Jahre 2015 eingeführte Strafrechtsnorm des § 202 d StGB (Datenhehlerei) zugrunde. Obwohl die Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen wurde, wird die „Entscheidung“ von den Beschwerdeführern als Erfolg gefeiert. Zum Hintergrund Beschwerdeführer waren mehrere …

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